Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Institution, die in Deutschland aufgrund des gegenwärtiges Rechts für alle Jagdschein Inhaber zur Pflichtversicherung zählt, und somit unabwendbar ist.
Die Jagdhaftpflichtversicherung erfüllt den Zweck, dass Schadensansprüche Dritter, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd zusammenhängen, ausreichend getilgt werden und somit der passionierte Jäger von seiner Verpflichtung zur Schadensersatzleistung befreit wird. Hierbei sind sowohl Personen Schäden zumeist unbefristet gedeckt, aber auch Sach- und Vermögensschäden ausreichend kalkuliert.
Die Ausübung des Jagdsportes sowie auch die berufliche Alternative fordert vom jeweiligen Interessierten ein enormes Potenzial an Verantwortung und voraus schauendes Handeln. Daher sieht der Gesetzgeber neben einer steten Überprüfung der Kenntnisse auch eine auszureichende deckende Versicherung vor.
Jedoch sollte jeder ambitionierte Jäger diese Versicherung nicht nur aufgrund der Gesetzeslage als sinnvoll erachten, sondern auch in Hinblick auf seine verantwortungsvolle Position und den realen Umgang mit Schusswaffen diese als dringende Notwendigkeit und nicht als lästiges Anhängsel betrachten. Aufgrund der eingegrenzten Personengruppe, die sich die Jagdhaftpflicht erschließt, kann man hier diese auch in Kombination mit einer Hundehaftpflichtversicherung ergänzen, damit auch der treue Begleiter einen entsprechenden Schutz genießt. Hierbei beraten die zahlreichen Versicherungsgesellschaften souverän.