Riester-Rente: „Sparen für das Alter“
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente in der Bundesrepublik Deutschland. Das Ziel ist die finanzielle Sicherheit und der finanzielle Erhalt des Lebensstandards nach dem Erwerbsleben. Erwerbstätige Personen sind jedoch nicht gezwungen sich bei dieser Art der Altersvorsorge zu beteiligen.
Der Rückgang der Rente in der Zukunft muss aufgefangen werden, um das Rentenniveau und den Lebensstandard der älteren Menschen zu gewährleisten. Eine kapitaldeckende private Altersvorsorge soll dem Motto „Sparen für das Alter“ folgen. Die Attraktivität liegt bei der Riester Rente vor allem bei der staatlichen Zulage, die den freiwilligen Teil der Altersvorsorge unterstützt.
Damit die Person die staatliche Förderung erhält müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Hauptpunkt ist das Unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe der staatlichen Zulage ergibt sich unter anderem aus dem in die Versicherung eingezahlten Betrag. Dieser Betrag hängt wiederrum auch noch vom Einkommen ab. Insgesamt setzt sich die Riester-Rente also aus zwei Teilen zusammen, den ersten übernimmt die Person selbst und den zweiten Teil erhält er/sie vom Staat über die genannten Zulagen.
Für das Jahr 2007 müssten zum Beispiel 3% (ab 2008 sogar 4%) vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden um die volle staatliche Zulage zu erreichen, sonst gibt es nur eine anteilige Zulage. Die Zulagen sind für das Jahr 2007 für Erwachsene 114,– Euro und für jedes Kind, für dass es Kindergeld gibt, erhält man eine Zulage von 138,– Euro (ab 2008 gibt es dann sogar 154,– Euro für Erwachsene und 185 Euro für das Kind).
Es ist also nötig sich gründlich über die Riester Rente zu informieren bevor man sich für ein bestimmtes Produkt bei der Riester Rene entscheidet.
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