Eine Privathaftpflicht schützt zwar den Versicherten vor Schaden nicht, aber sie erleichtert in Hinblick auf die Folgeschäden und deren finanziellen Ausgleich jedoch ungemein die individuelle finanzielle Situation.
So haftet eine Privathaftpflicht beispielsweise für jede begangene Unachtsamkeit, in deren Verlauf ein Dritter zu Schaden kommt. Auch wenn man als Versicherungsnehmer vom Pech verfolgt ist, und im Eifer des Gefechts aus Versehen ein Glas Rotwein auf den wertvollen Teppich verschüttet, ehe er sich aus Schock auf die Brille des Gastgebers setzt- all das sind Ansatzpunkte für eine Privathaftpflicht. Deren Leistungsumfang setzt generell dann ein, wenn ein Dritter Forderung gegenüber dem Versicherungsnehmer in Folge einer Unachtsamkeit erstellt.
Daher ist eine solche Absicherung unerlässlich, denn ein jeder Mensch kennt vermutlich solche tage, an denen man vom Pech verfolgt ist und eigentlich gar keinen Fuß vor die Türe setzen sollt, da eh alles zu misslingen scheint. Jedoch kann man sich solche Tage nicht aussuchen und so ist es ein beruhigendes Gefühl, dass man im Schadensfall nicht alleine mit dem jeweiligen Vermögen haften muss.
Besonders unerlässlich ist diese Grundabsicherung auch für Familien mit Kindern, da sich hier besonders oft Situationen ergeben, die im Eifer des Spiels zu unerwarteten Kosten führen können. Da in einer solchen Privathaftpflicht neben den Versicherungsnehmer auch dessen Ehepartner und die Kinder versichert sind, wird auch die versehentlich als Tor missbrauchte Fensterscheibe des Nachbarn keine dauerhaften Streiterein auslösen.
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