Private Rentenversicherung
Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung und der geringen und weiter abnehmenden Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung wird die private Rentenversicherung
immer wichtiger. Sie soll die Lücke zum späteren Einkommensbedarf decken.
Rechnet man sich aus, wie viel Geld von der gesetzlichen Rente zu erwarten ist, und vergleicht das Resultat mit dem Einkommensbedarf, so wird die so genannte Versorgungslücke erkennbar. Diese Lücke ist systembedingt und hat folgende Gründe:
- Die gesetzliche Rente bringt bei voller Beitragsdauer und durchschnittlicher Höhe des Einkommens (ohne große Einkommensschwankungen) nur eine Rente von 40% bis 50% des letzten Bruttoverdienstes. Das entspricht aufgrund von Vorteilen bei Sozialabgaben und Steuern ca. 70% des letzten Nettoverdienstes.
- Bei höheren Einkommen vergrößert sich die Versorgungslücke. Denn die oben genannten Zahlen gelten nur für Einkommen bis zur Bemessungsgrenze.
- Freiberufler und Selbständige haben immer eine Versorgungslücke von 100%. Sie sind - bis auf Künstler, Handwerker und andere Ausnahmen - nicht pflichtversichert und erhalten deshalb auch keine gesetzliche Rente.
Die private Altersvorsorge wird staatlich gefördert
Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge wie z. B die Riester-Rente können auch bei der Steuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden und unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Das Finanzamt prüft, ob die Zulage geringer ist das Steuerersparnis. Die Differenz wird dann gegebenenfalls bei der Steuer erstattet.
In der Zeit des Ansparens müssen weder für die Sparbeträge noch für die Zinsen und Erträge Steuern gezahlt werden. Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil, der die Gewinne erhöht. Im Alter sind die aus Ansparverträgen, für die Riester-Rente gezahlten Renten allerdings in voller Höhe zu versteuern. Hier gilt nicht die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils wie bei den privaten Rentenversicherungen!