In die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt man automatisch ein. Sofern man Arbeitnehmer ist, werden diese Beiträge direkt vom Lohn / Gehalt im Zuge der Abzüge einbehalten und an die Pflegeversicherung abgeführt. Diese Pflegeversicherung dient dem Zweck, die Kosten einer eventuellen Pflegebedürftigkeit im Alter abzudecken. Die „normale“ Rente reicht für die Kostendeckung nicht aus. Eine Pflegeversicherung tritt für zwei Fälle ein, zum einen für die häusliche Pflege und zum anderen für die stationäre Pflege.
Derzeit werden Personen in der häuslichen Pflege betreut, je nach Pflegestufe, welche die Arten der Pflegebedürftigkeit wiederspiegeln, erhalten sie ein Pflegegeld, die kleinste Pflegestufe wird mit einem geringerem Pflegegeld unterstützt als die höchste Pflegestufe mit dem höchsten Pflegegeldsatz.
Des Weiteren besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine stationäre Pflege notwendig wird. Diese Personen werden stationär gepflegt. Auch diese Menschen erhalten den Pflegegeldsatz wie bei der häuslichen Pflege.
Aufgrund der Tatsache, dass beispielsweise ein stationärer Pflegeplatz kostenmäßig bereits die Tausende Euro geht, und auch die Rentenauszahlungen nicht mehr das sind, was sie mal waren, wird es immer schwieriger, die monatlichen Kosten eines Pflegeplatzes aufzubringen. Die Familie muss hier einstehen und ebenfalls Kosten übernehmen. Für diesen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, sich zusätzlich privat abzusichern, um einen solchen Fall kostenmäßig tragen zu können.