Der unbestrittene größte Vorteil einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt ganz klar darin, dass Familienangehörige kostenlos mitversichert sind, soweit sie sich selbst noch nicht versichern müssen, zum Beispiel mit Beginn einer Ausbildung wäre dies der Fall.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung, in der Ehepartner und Kinder zusätzliche Beiträge kosten, können diese in der GKV selbst auch vollen Versicherungsschutz genießen, ohne dafür extra bezahlen zu müssen. Die kostenlose Familienversicherung gilt allerdings nur für Angehörige, die selbst unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ( 400 Euro ) verdienen. Liegen sie oberhalb, sind sie selbst gesetzlich krankenversicherungspflichtig.
Ein weiterer großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse ist es, dass vor Abschluss eines Vertrages keine Risikoprüfung stattfindet und man dementsprechend auch keine risikogebundene Prämie wie in der privaten Krankenversicherung zu zahlen hat, sondern einen einheitlichen Beitrag, unabhängig vom Gesundheitszustand.. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird immer erst der aktuelle Gesundheitszustand und erst dann wird der Versicherungsnehmer in die verschiedenen Beitragsklassen eingestuft. Dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht so handeln, macht sie auf jeden Fall attraktiver als die privaten Krankenversicherungen. Allerdings ist es in manchen Fällen sicherlich nicht vom Nachteil, sich auch privat abzusichern aber dazu benötigt man eine ausführliche Beratung, die man dann auch in auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollte.
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