Das Jahresende steht wieder bevor und die alljährlichen Beitragsrechnungen der Versicherer flattern wieder in Haus. Ärgernis und Zorn sind wieder in den Haushalten an der Tagesordnung. Die Versicherungsbeiträge sind mal wieder gestiegen.
Viele Bürger sind so sauer über die Beitragserhöhungen (BAK), dass Sie in Ihrer Rage die Versicherungen kündigen und sich erst danach nach einer neuen Versicherungsgesellschaft umschauen. Dieses ist nicht immer von Vorteil.
Zunächst sind viele Versicherte der Meinung, dass die Versicherungsunternehmen die Beiträge willkürlich einfach in die Höhe setzen dürfen. Dieses ist nicht richtig, denn jedes Jahr werden unabhängige Treuhänder beauftragt z.B. die Schadensquote oder durch andere Umstände zu überprüfen und dementsprechend, wenn diese hoch ausgefallen ist, wird eine Freigabe an die Versicherungen erteilt um die Beiträge zu erhöhen. Keine Versicherungsgesellschaft darfeinfach so die Beiträge erhöhen.
Z.B. bei den Rechtsschutzversicherungen:
In 2004 ist das so genannte Kostenmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz sind die Rechtsanwaltsgebühren enorm in die Höhe gestiegen. Aufgrund der erhöhten Gebühren und die ansteigende Anzahl an Rechtsfällen mussten die Rechtsschutz Versicherer die Beiträge erhöhen.
Z.B. bei der Gebäudeversicherung:
Durch die ständigen Stürme der letzten zwei Jahre sind enorme Schäden an Gebäuden entstanden. Hier konnten ebenfalls die Versicherungsgesellschaften die Beiträge nicht mehr aufrechterhalten.
Es gibt noch viele andere Beispiele für die Begründung von Beitragserhöhungen. Natürlich sind auch immer die betroffen, die keine Schäden gehabt haben und fühlen sich zu unrecht behandelt. In diesem Fall gibt es auch kulante Versicherungsgesellschaften wo Sie z.B. bei einer Beitragserhöhung einen schriftlichen Widerspruch gegen die BAK einreichen können. In vielen Fällen nimmt dann die Gesellschaft die BAK je nach Schadenquote zurück. Probieren Sie es einfach oder sprechen Sie am besten direkt mit der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft den Widerspruch ablehnt können Sie noch immer einen Versicherungsvergleich starten und sich nach einer anderen Versicherung umsehen. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung beträgt 4 Wochen.
Wenn Sie sich entschieden haben zu wechseln gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Holen Sie sich verschiedene Angebot von Versicherungsgesellschaften ein
beauftragen Sie einen Versicherungsmakler
Vergleichen Sie online und entscheiden Sie selber welche Versicherung Sie abschließen.
Wenn Sie sich für die dritte Möglichkeit entschieden haben, schauen Sie sich zuerst Ihre alte Police und deren Leistungen an. Denn es nützt Ihnen nichts wenn Sie einen günstigeren Tarif finden aber die Leistungen nicht stimmen.
Einige Onlineportale bieten Ihnen nicht nur einen Versicherungsvergleich für die Beiträge an sondern auch einen detaillierten Leistungsvergleich.
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