Wer mit einem Hersteller von Fertighäusern bauen möchte muss einige grundsätzliche Themen vor der Unterschrift des Vertrages beachten, denn manchmal können zusätzliche Kosten für den Bau des Traumhauses aus heiterem Himmel auftauchen. Sehr viele Hersteller (wenn nicht sogar alle) erwarten vom Bauherren eine Sicherstellung der Finanzierung in Form einer herkömmlichen Bankgarantie um sich so das Geld im Vorfeld absichern zu lassen. Diese Finanzierungssicherstellung wird daher auch vor der Produktion eingefordert. Jedes Kreditinstitut stellt auf Wunsch des Kunden eine solche Garantie aus. Beachten Sie aber, dass diese Garantie üblicher Weise Kosten verursacht. Durch diese Sicherstellung hat der Bauunternehmer die Möglichkeit natürlich abhängig vom Baufortschritt des Hauses die mit dem Kunden vereinbarten Geldbeträge von der Bank des Bauherren einzufordern. Der Hersteller stellt in der Regel die Garantie nach der Bemusterung zur Verfügung, damit der Kunde diese dann von der Bank seines Vertrauens fertig stellen lässt. Natürlich verursacht eine solche Sicherstellung der Finanzierung Kosten und diese sollten Sie auf jeden Fall in Ihre Kalkulation einfließen lassen. Und diese Kosten können abhängig vom ausgewähltem Kreditinstitut schon ganz schön saftig ausfallen. Daher bietet gut organisierte Fertighaus-Hersteller auch in Kooperation mit einem Finanzierungspartner solche Garantien zu einem Sonderpreis an.
Das Thema Fix-Preis-Garantie wird von Herstellern in der Fertighausbranche gerne als starkes Argument für ein Fertighaus präsentiert und es wird versucht die Konkurrenz damit abzuhängen. Diese Garantie wird aber nur auf einen bestimmten Zeitraum gewährt und vereinbart. Meist wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Länge der garantierten Zeit festgesetzt. Meist bieten die Hersteller 12 Monate an. Es gibt aber auch kundenfreundliche Hersteller, die automatisch 24 Monate anbieten und so mehr Sicherheit zur Verfügung stellen. Denn eines ist klar – Sie als Konsument müssen darauf achten, die Länge zu maximieren um mehr Sicherheit zur bekommen. Man weiß ja nie was dazwischen kommen kann – Probleme bei der Einreichung oder ein Schicksalsschlag in der Familie. Und so kann der zugesagten Projekt-Preis des gesichert werden und es kann somit die Finanzierbarkeit des Projektes nicht gefährdet werden. Sollten Sie als Bauherr den Zeitraum der garantierten Festpreiszeiten überschreiten (der Grund hierfür spielt keine Rolle), ist der Auftragnehmer berechtigt entstandene Preiserhöhungen auf den Projektpreis anzurechnen was für Sie schlicht und ergreifend bedeutet – Mehr Zahlen! Und eine Preiserhöhung von 4% ist keine Seltenheit. Hinzu kommt, dass mindestens jährlich eine Erhöhung der Verkaufspreise durchgeführt werden – Meist aber zwei Anhebungen. Rechnen wir das mal durch: Sie kaufen ein Haus mit Keller um 200.000 und „überziehen“ Ihre Festpreisgarantie und müssen um 5% mehr, sprich 10.000 mehr bezahlen. Da sind wir uns sicher einig – 10.000 Euro sind eine Menge Geld! Doch warum kommt es zu Preiserhöhungen? Meist argumentieren die Unternehmer mit dem von staatlicher Stelle ausgegebenen Baupreisindex und verbinden Ihre eigene Preiserhöhung mit diesem Index (oder schlagen noch ein Wenig auf)! Und hier kommt auch schon ein sehr wichtiger Punkt ins Spiel. Es ist sehr wichtig, dass im Vertrag fixiert ist, dass eine eventuell auftretende Erhöhung des Preises ausschließlich an den Baupreisindex gekoppelt ist und nicht von der Vorstellung des Unternehmers abhängt.
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