Die Abgeltungssteuer soll 2009 in Deutschland eingeführt werden. Viele halten sie für zu hoch - es lohnt sich daher einen Blick auf die europäischen Nachbarländer zu werfen.
Was in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt ist, kommt ab dem 01.01.2009 auch in Deutschland - die Abgeltungssteuer. Sie gilt für alle Erträge aus Zinsen und Dividenden, die einem Anleger zufließen. Somit entfällt ab diesem Zeitpunkt jedoch auch das Halbeinkünfteverfahren, das bisher für Dividendenerträge angewandt wird, auch wird der Freibetrag von EUR 512,00 pro Anleger für Kursgewinne gestrichen.
Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit 25% der Erträge zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet. Weiterhin müssen Anleger, die kirchensteuerpflichtig sind, auch diese an den Fiskus zahlen. Allerdings wird dies wohl erst ab dem Jahr 2011 mit Einführung der neuen Steuer-Identifikationsnummer verbindlich erfolgen.
Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer sind die Bruttoerträge aus Zinsen und Dividenden bzw. die Differenz von Kauf und Verkauf bei Aktiengeschäften. Weiterhin dürfen jedoch Verluste gegen Gewinne aufgerechnet werden.
Auch der Sparerfreibetrag wird durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt (EUR 801 für Ledige, EUR 1602,00 für Ehepaare). Die Ansetzung von Werbungskosten wird dann nicht mehr möglich sein.
Um eine Übergangszeit zu schaffen, gilt die Abgeltungssteuer nur für Papiere und Anlagen, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Lediglich Zertifikate als Finanzinnovationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Abgeführt wird die neue Abgeltungssteuer direkt an der Zahlstelle der Erträge, also bei der Bank. Dies bringt dem Fiskus deutliche Erleichterungen, denn vor allem Kursgewinne mussten bisher durch den Anleger selbst im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden.
Vergleicht man die Abgeltungssteuer in Europa wird deutlich, dass Deutschland hier eine führende Position einnimmt. Länder wie Luxemburg zum Beispiel berechnen lediglich 10% pauschal, Polen 19% und Irland 20%. Nur Österreich berechnet ebenso wie Deutschland 25% Abgeltungssteuer, in Finnland müssen Anleger sogar 28%, in Schweden gar 30% bezahlen.
Viele Experten gehen sogar davon aus, dass Deutschland den Satz von 25% nicht halten wird, sondern in Zukunft weiter abhebt. Somit sind pauschale Beträge von 30% und sogar darüber denkbar.
Die Abgeltungssteuer ist vor allem für Personen mit einem hohen Steuersatz lukrativ. Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz als 25% aufweist, kann auf Antrag (im Rahmen der Einkommenssteuer) diesen Betrag zurückerstattet bekommen.
Trotz der Steuerersparnis für Gutverdiener darf das Ziel, möglichst viel Kapital nach Deutschland zurückzuholen und die Steuerflucht bei Kapitalerträgen gering zu halten, aufgrund des relativ hohen Steuersatzes (europäischer Vergleich) bezweifelt werden. Um dies zu erreichen, müssten Sätze zwischen 15-20% beschlossen werden, denn dann befindet sich Deutschland im europäischen Mittel.