Kanzleramt und Regierung oder wie funktioniert die Politik eigentlich?
Man kann zwar den Bundestag als Zentrum oder Herz der Demokratie bezeichnen, das Zentrum der Macht liegt jedoch, besonders in den Augen der Öffentlichkeit, in den Händen der Bundeskanzlerin und ihrer Regierung. Dort wird die eigentliche Politik gemacht, in diversen Gesprächen zwischen Ministern und Kanzlerin oder bei den wichtigen Kabinettssitzungen. Die Kanzlerin hat die so genannte Richtlinienkompetenz, d.h. sie entscheidet wichtige Richtlinien der Politik und auch über die Ernennung und Entlassung der Minister. Da die Kanzlerin als einzige direkt von den gewählten Volksvertretern, also dem Bundestag, bestimmt wurde, ist sie in alleiniger Verantwortung vor dem Parlament.
Bundeskanzlerin und Minister bilden zusammen die Bundesregierung, diese vertritt in Innen- und Außenpolitik das Interesse des deutschen Volkes, sie ist also direkt dem Volk unterstellt.
Die Amtszeit eines Kanzlers beträgt vier Jahre, die Wahl findet gleichzeitig mit der des Deutschen Bundestages zusammen, es handelt sich um die so genannte Legislaturperiode.
Normalerweise kann ein Kanzler nicht abgewählt werden, nur im Falle eines freiwilligen Rücktritts oder eines Misstrauensvotums, das der Bundestag mehrheitlich ausspricht, kann eine Kanzlerschaft vorzeitig beendet werden. Der Bundestag kann dann einen neuen Kanzler wählen oder er kann komplett aufgelöst werden, dies kann wiederum nur der Bundespräsident entscheiden. In dieser politischen Ausnahmesituation wird auch der Bundestag neu gewählt.