Die neue Abgeltungssteuer- finden Sie alle wichtigen Informationen
Im Jahr 2009 wird die neue Abgeltungssteuer eingeführt, was für Kapitalanleger die Abführung einer Quellensteuer in Höhe von 25% bedeutet, zuzüglich des Solidaritätszuschlages und einer eventuellen Kirchensteuer. Der Höchstsatz beträgt 28%, und die Steuer entfällt auf Zinsen, Dividenden oder Erträgen aus Investmentfonds. Anleger haben wie bisher die Möglichkeit bei der zuständigen Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. Die inländische Bank bei der die Wertpapiere geführt werden wird die fällige Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Sobald diese Quellensteuer gezahlt wurde ist es nicht notwendig die Erträge bei der nächsten Einkommenssteuererklärung noch einmal mit anzugeben. Für Personen die über ein geringes Einkommen verfügen besteht die Möglichkeit anstelle des festen Quellensteuersatzes die Versteuerung mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu wählen. Bereits im Jahr 1990 wurde in Deutschland das erste Mal eine 10%-ige Quellensteuer eingeführt, was zur Folge hatte dass viele Anleger ihr Kapital ins Ausland abzogen. Einige Zeit später wurde die Steuer wieder abgeschafft. Mit den richtigen Tipps und Tricks ist es für Anleger möglich einen möglichst großen Gewinn aus dem angelegten Kapital zu erzielen. Die Abgeltungssteuer umgehen bzw. die Abgeltungssteuer sparen kann jeder Anleger mit den richtigen Tipps, und wer aus seinem Geld einen möglichst großen Gewinn erzielen möchte sollte sich bereits jetzt erkundigen, bevor die neue Abgeltungssteuer in Kraft tritt.
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