Prüfungsanspruch und Härtefallantrag im Studium der BWL
Wer ein recht schwieriges Studium wie BWL, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen oder ähnliches studiert, bei dem kann schon auch mal eine Prüfung daneben gehen. Doch spätestens nach dem dritten Fehlversuch hat man häufig den Prüfungsanspruch verloren. Dann hilft nur noch ein Härtefallantrag oder ein Wechsel zu einem anderen Studienfach. Wer seinen Härtefallantrag klug schreibt und einige einfache Hinweise und Tricks beachtet, der hat gute Chancen einen weiteren Prüfungsversuch genehmigt zu bekommen. Allerdings sollte man dafür schon gute Gründe für das vorherige Nicht-Bestehen anführen können. Gute Gründe sind dabei nicht etwa die eigene Faulheit oder ähnliches, sondern handfeste Dinge wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie.
Bei abgelehntem Härtefallantrag ist der Prüfungsanspruch endgültig verloren. Hat man im Fach BWL den Prüfungsanspruch endgültig verloren, dann darf man sich in ganz Deutschland nicht mehr in diesen Studiengang einschreiben. Auch ein Wechsel zu anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern wie beispielsweise Wirtschaftsinformatik kann sich schwierig gestalten. Dies muss jedoch von Fall zu Fall individuell von den Universitäten entschieden werden.
Die beste Möglichkeit, um gar nicht erst in solch eine unangenehme Situation zu kommen ist es, sich von vorn herein sehr gut auf Prüfungen vorzubereiten. Fühlt man sich schlecht vorbereitet oder gar krank vor einer Prüfung, so macht es Sinn, sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen und die Prüfung gar nicht erst mitzuschreiben. Krankschreibungen im Nachhinein sind nämlich grundsätzlich nicht möglich.
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