Rindfleisch und das Rindfleischetikettierungsgesetz in Deutschland
In Deutschland gibt es das Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG). Darin festgelegt ist die für Rindfleisch geltende besondere Etikettierung. Erlassen wurde dieses Gesetz aufgrund der EG-Verordnung 820/97. Grund hierfür war die BSE-Seuche, die in den 1990er auch in deutschen Rinderställen grassierte. Beim Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG) handelt es sich um ein Bundesgesetz. Das heißt es gilt für die Rinderzucht in ganze Deutschland. Es dient vor allem dem Nachverfolgung des Ursprungs des Fleischs vom Rind aus den einzelnen Erzeugerbetrieben. In einer ersten Fassung von 1998 war es den Marktteilnehmern erlaubt die Etikettierungsdaten soweit wie nötig durchzuführen. Ab 2000 wurde die Etikettieren von den Rindfleischerzeugnissen Pflicht. Vorhanden sein müssen aus dem Etikett Angaben über die Geburt, die Mast, die Art der Schlachtung und über die Zerlegung des Tieres, von dem das Fleisch stammt. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Qualität von diesem Fleisch hängt im Übrigen vom Alter des Tieres ab, aber auch vom Gewicht und natürlich von der Aufzucht. Wesentlichen Einfluss auf den Geschmack hat natürlich auch das Abhängen der Fleischstücke. Frisch geschlachtet ist das Fleisch durch das Garen nicht zart sondern eher zäh. Damit das Fleisch mürbe und zart wird, sollte es möglichst lange im Kühlhaus abhängen. Nach der Reifezeit erhält das Fleisch sein typisches Aroma.
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