Berufs- und Erwerbsunfähigkeit: Wo liegt der Unterschied?
Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes greift in unserer Gesellschaft immer mehr um sich. So sind die Zahlen der Krankschreibungen und Arztbesuche bei Arbeitnehmern in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Menschen haben Angst, nach längerem Fehlen plötzlich ohne Job da zu stehen und beißen statt dessen die Zähne zusammen. Doch auch mit Einsatzfreude und bei stetigem Erscheinen am Arbeitsplatz, kann man plötzlich ohne Beruf dastehen- ganz unverschuldet durch Berufsunfähigkeit. Dieses Schicksal trifft bereits jeden vierten Deutschen. Dabei steigt besonders der Anteil der psychisch bedingten Berufsunfähigkeit, mittlerweile gilt sie sogar als häufigste Ursache, gefolgt von Rückenproblemen und Tumorerkrankungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Abhilfe schaffen- doch wann greift sie? Zunächst muss grundlegend unterschieden werden: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Das erstere bezieht sich auf den derzeitig ausgeführten Beruf und zieht ein Ausscheiden aus diesem konkreten Berufsfeld nach sich. Werden beispielsweise die Finger eines Zahnarztes oder Chirurgen stark beschädigt, können sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Gleiches widerfährt beispielsweise dem Klavierstimmer bei einer Hörschädigung. Alle drei können zwar ihren ausgeübten Beruf nicht mehr weiter ausführen, sie können aber in einem Berufszweig tätig sein, in welchem diese Fähigkeiten zweitrangig sind, womöglich als Verkäufer oder Berater. Leider muss sich der Betroffene hierbei meist auf eine Verschlechterung des Lebensstandards einstellen. Dem gegenüber steht die Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betroffene generell seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch Arbeit erwirtschaften kann. Zu genereller Erwerbsunfähigkeit können beispielsweise starke psychische Probleme führen, u.a. hat das sogenannte „Burned- out“- Syndrom in unserer Gesellschaft stak zugenommen. Sowohl bei dem einen, als auch bei dem anderen kann die Versicherung Abhilfe schaffen. Das wichtigste neben dem Vertrag, ist die im Unglücksfall gestellte Diagnose des Arztes. Seine Einschätzung über den Zustand des Betroffenen ist wichtig. Ist die Diagnose erst einmal gestellt, kommt es ganz auf den Vertrag des Versicherten an. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Entwürfe und Richtlinien und jeder der mit dem Gedanken daran spielt, sollte sich Zeit für Planung und Prüfung der Konditionen nehmen. Dies sollte nicht zuletzt auch zusammen mit der Familie geschehen. Wichtig ist die Eindeutigkeit des Vertrages, so sollten beispielsweise die Möglichkeit eines Berufswechsels einkalkuliert sein. Noch wichtiger als der Vertrag allerdings ist das was viele noch als selbstverständlich einstufen: Gesund bleiben- und das auf lange Sicht.
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