Die Berufsunfähigkeit Versicherung (BU) ist für alle Bürger im Erwerbsleben die wichtigste freiwillige Versicherung. Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens erwerbsunfähig. Für die Familien kann das ohne Absicherung den finanziellen Absturz bedeuten.
Vom Staat wurde 2002 beschlossen, dass alle nach 1961 geborenen nur noch eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit bekommen sollen.
Bei Berufsunfähigkeit muss damit jede andere Arbeit angenommen werden.
Mir der Berufsunfähigkeit Versicherung ohne Verweisrecht erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Rente, wenn er seinen zuletzt ausgeführten und versicherten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Der Beitrag zur BU richtet sich nach dem Eintrittsalter und der Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Die Beitragshöhe ist im Vergleich zu den Folgen im Schadensfall eher als gering anzusehen.
Sehr günstig kann die BU mit einer anderen Versicherung (Kapitallebensversicherung) kombiniert werden. Der Versicherungsnehmer muss nur beachten, dass bei Ablauf des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Die Vertragslaufzeit sollte mit Einstieg in das Berufsleben beginnen und mit Beginn der Altersrente auslaufen.
Die Versicherungssumme darf nicht zu niedrig angesetzt werden. Im Schadensfall ist es günstig, wenn sie so hoch ist, dass der Lebensstandard in etwa gehalten werden kann.
Bei gleicher Versicherungshöhe können die Beiträge zwischen den einzelnen Anbietern unterschiedlich sein, so dass ein Versicherungsvergleich vor Vertragsabschluß sinnvoll ist.