In der BRD gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann jeder Bürger seine Krankenversicherung frei wählen. Seit Juli 2007 besteht Krankenversicherungspflicht für alle.
Arbeitnehmer und Angestellte, die im Jahr bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze verdienen, müssen sich gesetzlich Krankenversichern (2007 sind das 47700 € brutto).
Etwa 85% der Bürger sind gesetzlich in einer Krankenkasse versichert. Es gibt etwa 240 gesetzliche Krankenkassen, wo der Bürger frei wählen kann. Auch ein Wechsel ist bei Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit möglich.
Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoverdienst, wobei es auch hier eine obere Beitragsbemessungsgrenze gibt. Er wird prozentual erhoben und liegt zwischen 11% und 16%, je nach Krankenkasse. Etwa 50 % zahlt der Arbeitgeber.
Geringverdienende Ehepartner, oder Kinder ohne Einkommen können in der GKV über den Hauptverdiener beitragsfrei mitversichert werden.
Die Leistungen der GKV richten sich nach einem Leistungskatalog, der für alle GKV binden ist. Er beinhaltet in der Regel Standardversorgung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit. Für bestimmte Leistungen müssen Zuzahlungen erfolgen.
Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist, wie zum Beispiel teurer Zahnersatz, oder Brille, wird nicht bezahlt. Diese Leistungen muss der Patient einer GKV privat zahlen.
Über freiwillige private Krankenzusatzversicherungen kann sich der gesetzliche Krankenversicherte Bürger mit zusätzlichen Leistungen absichern.
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