Die wichtigsten Infos und Überblick zur Rürup Rente
Im Jahr 2005 wurde die Rürup Rente als Basisrente eingeführt. Sie verfolgt ebenfalls das Prinzip der privaten Rentenversicherung. Die Rürup Rente ist eine freiwillige Rente und erfährt ebenfalls eine staatliche Förderung in Form von steuerlichen Vergünstigungen. Beiträge für die private Altersvorsorge können hier als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Steuervergünstigungen können bis zu einem eingezahlten Betrag von 20.000 Euro durchgesetzt werden.
Anders als bei der Riester Rente kann die Rürup Rente von jedem abgeschlossen werden. Auch Selbstständige, Freiberufler und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können hiervon profitieren.
Allerdings ist auch die Rürup-Rente an einige Bedingungen geknüpft. So erfolgt die Auszahlung des Rentenbetrages ausschließlich in Form einer monatlichen Rente und nur mit Erreichen des 60. Lebensjahres. Die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung ist nicht möglich. Ansprüche aus der Rürup-Rente sind weder vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch pfändbar.
Dem kann jedoch entgegengewirkt werden. Beispielsweise kann der Rentenversicherungsvertrag mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung abgeschlossen werden. Nur in diesem Fall können die Ansprüche aus der Rürup-Rente vererbt werden. Jedoch schmälert eine solche Zusatzversicherung die spätere Rentenzahlung.
Die Auszahlung in monatlichen Rentenzahlungen soll gewährleisten, dass der abgesparte Betrag auch tatsächlich für die private Altersvorsorge gedacht ist.
Flexibilität wird bei der Rürup Rente groß geschrieben. Die monatlichen Beiträge unterliegen keinem Mindestbetrag. Der Sparer kann selbstständig individuell Monat für Monat entscheiden, wie viel Geld in die private Rentenversicherung einfließen soll. Gerade Selbstständige können ihre Altersvorsorge somit an ihre monatlichen Umsätze anpassen. Stehen einmal keine liquiden Mittel zur Verfügung, kann die Beitragszahlung zunächst auch ausgesetzt werden.
Aus steuerlicher Sicht wird die Rürup-Rente wie eine gesetzliche Rente behandelt. Das heißt, dass Besteuerungsanteil der Rentenzahlungen versteuert werden muss. Der Besteuerungsanteil ist der Teil der Rente, der über dem Rentenfreibetrag liegt.
Rürup-Renten werde derzeit in Form von klassischen Rentenverträgen und fondsgebundenen Rentenverträgen angeboten. Erwähnenswert ist hierbei, dass die garantierte Rente nur für klassische Verträge Gültigkeit besitzt. Fondsgebundene Rentenverträge sind maßgeblich vom Erfolg der Fondsanlage abhängig. Aus diesem Grund wird die klassische Variante von den meisten Sparern bevorzugt.
Prinzipiell sollte so früh wie möglich mit der privaten Altersvorsorge begonnen werden, denn so lässt sich auch mit kleinen Beträgen ein Polster für das Rentenalter bilden. Vor Abschluss einer Rürup Rente empfiehlt sich ein ausgiebiger Rürup-Vergleich. Die Rürup Rente kann nicht nur von Kapitallebensversicherungen angeboten werden. Vielmehr sind auch Banken oder Pensionskassen in der Lage, eine so genannte Rürup fähige Altersversorgung anzubieten.