Wenn man sich die verschiedenen Statistiken zu der gesetzlichen Rentenversicherungen anschaut, merkt man schnell, dass eine private Altersvorsorge immer wichtiger wird, um die sicher nicht ausreichende gesetzliche Rente zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sollte man sich auf jeden Fall dann auch mit den staatlich geförderten Varianten der Altersvorsorge auseinandersetzen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die so genannte Riester Förderung. Bei dieser speziellen Form der Rentenversicherung handelt es sich um ein Geldgeschenk des Staates, dass dieser in den Altersvorsorgevertrag des Sparers einzahlt, um das angesparte Guthaben zu erhöhen. Diese Zulage können alle erhalten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Es gibt eine maximale Zulagenhöhe, die man erhält, wenn man einen bestimmten Anteil seines Jahreseinkommens als Eigenbeitrag in seine Riester-Rente einzahlt. Wer weniger selber zahlt, bekommt nur eine dementsprechend anteilige Zulage. Zusätzlich gibt es Zulagen für eigene Kinder.
Die Riester Förderung soll alleine der zusätzlichen Altersvorsorge dienen, weshalb ein förderungswürdiger Vertrag nicht vererbbar, übertragbar und beleihbar ist. Außerdem darf das Vertragsguthaben nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und diese Auszahlung muss dann auch in Form einer lebenslangen Rente erfolgen, keinesfalls aber in einer einmaligen Gesamtsumme. Wer für seinen Ruhestand vorsorgen möchte, sollte sich auf jeden Fall mit diesem Geschenk des Staates beschäftigen.
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