Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse
In Deutschland sind über 70 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Das entspricht fast 90% der Bevölkerung. Die große Mehrheit von ihnen sind versicherungspflichtig und dürfen die gesetzliche Krankenversicherung nicht verlassen. Nur etwa 10 Millionen sind Freiwillige Mitglieder, die sich grundsätzlich auch privat versichern könnten.
Grundsätzlich sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und dafür ein regelmäßiges Einkommen beziehen, dass eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Für das Jahr 2005 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 46.800 € brutto Jahresarbeitsentgelt. Gerechnet werden regelmäßig gezahlte Gelder, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat, also nicht regelmäßige Überstundenabgeltungen oder Prämien, wohl aber ein tarifvertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld. Anders als bei freiwillig Versicherte müssen sich pflichtversicherte Arbeitnehmer nicht um die Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge kümmern, da der Arbeitgeber die Gesamtsumme an die zuständige Kasse weiterleiten.
die gesetzliche Krankenkasse basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass - im Unterschied zu privaten Versicherern - ein Ausgleich geschaffen werden soll zwischen Männern und Frauen, Gesunden und Kranken, zwischen alten und jungen Mitgliedern, gut und weniger gut Verdienenden, zwischen Alleinstehenden und Familien. Das Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung liegt nicht im erwirtschaften von Gewinnen, sondern besteht darin, die gesundheitliche Versorgung der Versicherten zu verbessern. Dennoch befinden sich die Kassen untereinander auch im Wettbewerb.
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