Die Riester Rentenversicherung ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Je nach Vorstellungen des Versicherungsnehmers kann die Riester Rentenversicherung in Form eines Kontensparplans oder als Fondssparplan eingerichtet werden. Der Fondssparplan bietet die Möglichkeit von einer positiven Börsenentwicklung zu profitieren, wohingegen der Kontensparplan einer festen Verzinsung unterliegt. In jedem Falle muss die Versicherungsgesellschaft garantieren, dass die geleisteten Beiträge erhalten bleiben und der Versicherungsnehmer keinen Verlust erleidet.
Die staatliche Förderung wird den Personen gewährt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Hierzu zählen u. a. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studenten, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende und Arbeitslose. Die Ehepartner der förderberechtigten Personen können einen indirekten Förderanspruch geltend machen, sofern sie einen eigenen Vertrag für die Riester Rentenversicherung abschließen. Die staatliche Förderung wird in Form der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und in Form der Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt. Beide Zulagen werden im nächsten Jahr erhöht. Um die Zulagen zur Riester Rentenversicherung in voller Höhe beziehen zu können, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, einen gewissen Beitrag selbst aufzubringen. Dieser richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres und beträgt mindestens 60€ pro Jahr. Die Auszahlung der Riester Rentenversicherung kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Es ist vertraglich vorgesehen, dass eine lebenslange monatliche Rente geleistet wird.
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