Zahnzusatzversicherungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausprägungen
Das Durchschnittslebensalter der europäischen Bevölkerung steigt beständig an. Daher benötigt so gut wie jeder früher oder später einen Zahnersatz. Auch aufgrund von Unfällen beim Sport oder im Alltag oder auch durch Krankheiten wie Diabetes kann sich der Zustand von Zähnen verschlechtern.
Die Kosten eines Zahnersatzes fallen sehr unterschiedlich aus. Sowohl Art des Zahnersatzes wie z. B. Brücken, Kronen oder Zahnimplantate als auch das Material der künstlichen Zähne sind preisbeeinflussende Faktoren. Spätestens wenn mehrere Zähne auf einmal ersetzt werden müssen, steigen die Kosten des Zahnersatzes oft auf einen Preis eines durchschnittlichen Kleinwagens an.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit einigen Jahren nur einen Teil dieser Kosten. Daher bietet sich für jeden gesetzlich Krankenversicherten eine Zahnzusatzversicherung an. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gilt prinzipiell das gleiche. Allerdings sind hier die unterschiedlichen Vertragsbedingungen zu prüfen. Einige private Krankenversicherungen übernehmen ohnehin einen Großteil der Kosten, andere ersetzen etwa den gleichen Anteil, den auch eine gesetzliche Krankenversicherung übernehmen würde. Hier kommt es also auf den Einzelfall an, ob man zu einer Zahnzusatzversicherung raten kann oder, ob sich eine soclhe Versichrung nicht lihnt.
Zahnzusatzversicherungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Prinzipiell sollen sie dazu geeignet sein, die nicht von der allgemeinen Krankenversicherung getragenen Kosten abzudecken. Einige dieser Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten eines Zahnersatzes komplett, andere decken nur einen zusätzlichen Teil der von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Kosten. Prinzipiell lässt sich analog zu den meisten Sachversicherungen sagen, dass die Höhe der gedeckten Kosten für den Beitragssatz maßgeblich sind. Demzufolge können auch die monatlichen Beiträge von Zahnzusatzversicherungen stark variieren. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Einschränkung der Kostenerstattung auf bestimmte Arten des Zahnersatzes. So ersetzen beispielsweise bei weitem nicht alle Versicherungen die Kosten von Zahnimplantaten oder Inlays. Neben dem Zahnersatz bieten zahlreiche Zanhzusatzversicherungen zusätzlich die Übernahme von anderen, auf die Zähne bezogenen Kosten. Einige Versicherungen bezahlen beispielsweise eine regelmäßige Grundreinigung der Zähne durch den Zahnarzt. Abschließend lässt sich feststellen, dass der Versicherte die Wahl zwischen einer großen Menge von unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen hat. Aus diesem Grund kann man auch keine allgemeingültige Empfehlung für die Wahl einer solchen Versicherung geben. Als Verbraucher sollte man sich auf jeden Fall beraten lassen, da es dem Laien sehr schwer fällt, sich im Leistungs- und Tarifdschungel zurechtzufinden.