Die wichtigsten Grundlagen für die private Krankenversicherung finden Sie in diesem Artikel.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestalten sich die Beitragssätze bei einer privaten Krankenversicherung unabhängig vom monatlichen Einkommen.
Vielmehr richten sie sich nach dem Alter, dem Geschlecht, dem jeweils gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand des Antragstellers.
Hierbei gilt das Prinzip: wer mehr Leistungen verlangt, muss auch höhere Monatsbeiträge bezahlen.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, gilt bei der Privaten, dass der jeweilige Arbeitgeber die Hälfte der monatlichen Beiträge übernehmen muss, während die andere Hälfte vom Arbeitnehmer geleistet werden muss. Allerdings gilt hier eine Begrenzung in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung.
Anders als bei der Gesetzlichen, gilt bei der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. In der Praxis bedeutet dies, dass die versicherte Person selber Vertragspartner der Ärzte und Krankenhäuser wird und die anfallenden Rechnungen bis zu den vertraglich festgeschriebenen Grenzen selber tragen muss.
Die Beiträge orientieren sich dabei an der festgelegten Höhe des Selbstbehaltes, der von Krankenversicherung zu Krankenversicherung und je nach gewähltem Tarif variieren kann. Meist handelt es sich dabei um eine Summe zwischen 200 und 500 Euro im Jahr.
Zu bedenken gilt, dass Familienmitglieder separat versichert werden müssen.
Zu den Grundpfeilern einer privaten Krankenversicherung gehört, dass vor Vertragsabschluss eine individuelle Krankengeschichte des zu Versichernden verlangt wird.
Je ungünstiger diese ausfällt, desto kostspieliger gestaltet sich der Tarif. Ist dieser erst einmal festgelegtgilt dann, dass die private Krankenversicherung die einmal festgeschriebenen Leistungen nicht mehr kürzen kann.
Grundsätzlich gilt, dass schwere Vorerkrankungen und ein Eintrittsalter ab 55 Jahren eine Neuaufnahme in die private Krankenversicherung ausschließen.
Wer von der Privaten in die Gesetzliche wechseln will, kann dies nur unter bestimmten Umständen tun. Bedingung dafür ist in erster Linie ein Statuswechsel durch Arbeitslosigkeit oder wenn der Versicherte auf Dauer über ein stark minimiertes Einkommen verfügt.
Im Gegensatz bietet die private Krankenversicherung gegenüber der Gesetzlichen ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum, was jedoch auch nicht zum Nulltarif zu erhalten ist.
Wer das Preis- Leistungsverhältnis vergleichen will, sollte unbedingt vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung auch Konkurrenzangebote einholen, bevor man sich vertraglich bindet.
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