Zum deutschen Rentensystem gehört neben der gesetzlichen und der privaten auch die betriebliche Rentenversicherung. Ab 2002 haben alle Arbeitnehmer den Anspruch, ein Teil ihres Einkommens in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zu umwandeln, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers. Solche Beiträge sind für immer geschützt und bleiben einem Arbeitnehmer auch nach dem Arbeitsplatzwechsel bestehen. Zurzeit sind in Deutschland fünf Formen der betrieblichen Rentenversicherung bekannt, die im Rahmen der Riester-Rente steuerlich begünstigt und staatlich gefördert werden. Dazu gehören Pensionszusage, Unterstützungskassen, Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei der Pensionszusage ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer seine Rente im Ruhestand zu zahlen. Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die im Versicherungsfall die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Diese Leistungen sind steuerpflichtig und werden gegenüber beim Arbeitgeber beansprucht. Direktversicherung wird vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Bis 2005 müssten die Beiträge wie der Arbeitslohn versteuert werden. Seit 2005 werden die Leistungen besteuert, die später in Anspruch genommen werden. Die Beiträge sind steuerfrei, wenn sie eine Beitragsgrenze von 4 Prozent nicht überschreiten. Pensionskassen werden vom Arbeitgeber gegründet oder es wird einer bestehenden Pensionskasse beigetreten. Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben. Pensionskassen tragen Funktionen einer Lebensversicherung und stehen unter der Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen. Pensionsfonds werden von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet und tragen Funktionen einer Versicherung. Zwar zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Rentenversicherung, der Arbeitnehmer kann aber auch die Höhe der Beiträge durch eigene Einzahlungen erhöhen. Die über den Pensionsfond erhaltenen Leistungen werden auch wie bei Pensionskassen versteuert und von einer Versicherung oder einer Bank verwaltet.
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