Geeignet zur privaten Altersvorsorge sind Riester-Renten speziell für Arbeitnehmer mit geringem oder mittlerem Einkommen. Denn mit staatlicher Förderung können Riester-Sparer mit vergleichsweise wenig eigenem Geld langfristig eine durchaus akzeptable Privatrente aufbauen.
Die staatliche Finanzspritze gibt es als direkte Zuschüsse, das sind die Grund- sowie die Kinderzulage, in manchen Fällen gibt es eine Steuerersparnis. Dieses Jahr beträgt die höchstmögliche Grundzulage je Riester-Sparer 114 Euro im Jahr, pro Kind gibt es 138 Euro oben drauf.
Ab dem kommenden Jahr wird die Förderung aus der Gemeinschaftskasse, vorläufig zum letzten Mal, aufgestockt. Dann beträgt die Grundzulage 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro pro Kalenderjahr. Für Kinder, die erst ab 2008 geboren werden, zahlt der Staat 300 Euro Zulage jährlich.
Da stört es die Riester-Fans kaum, dass der Gesetzgeber an die Überweisung der amtlichen Finanzhilfe strikte Vorgaben geknüpft hat. Etwa dass die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr erstmalig gezahlt werden darf, Kapitalentnahmen nur begrenzt möglich sind und der Einsatz eines Riester-Produktes für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentumes denkbar kompliziert ist.
Bei einer unveränderten familiären Situation reicht ein einziger Zulagen-Antrag, um das Geld vom Staat bis zum Ende der Riester Rente zu erhalten. Nur wenn Nachwuchs kommt, müssen Sparer nochmals ran, um sich die Kinderzulage zu sichern. Aber diese erneute Mühe lohnt in jedem Fall.