Eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit bringt besondere Gefahren mit sich. So kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit schnell die gesamte Existenz bedrohen.
Auch wenn die monatlichen Nettoeinnahmen mit dem Krankentagegeld ausgeglichen werden können, gibt es keine Deckung für die weiterlaufenden Betriebskosten. Mit den teilweise äußerst hohen Mietkosten, Gehaltskosten, Energie- und KFZ Kosten sowie den Kosten für die technischen Geräte, kann dies schnell zu einer Verschuldung führen. Jedes Jahr müssen unzählige Unternehmer einen Konkurs anmelden, der mit einer Betriebskostenversicherung vermeidbar gewesen wäre. Daher sollte diese Versicherung bei jeder Betriebsgründung abgeschlossen werden. Dies betrifft nicht nur Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Notare, Makler und Unternehmensberater, sondern alle selbstständigen bzw. freiberuflichen Personen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, deckt die Versicherung die monatlichen Betriebskosten für eine zuvor bestimmte Zeitspanne (meistens 1 Jahr) ab. Sollte auf Grund der Arbeitsunfähigkeit der Betrieb nicht mehr weiter geführt werden können , wird der Versicherungsnehmer auch bei der Betriebsschließung finanziell unterstützt. So werden nicht nur die monatlichen Betriebskosten (für meistens 2 Monate) weiterhin übernommen, sondern auch die Kosten, die durch die Firmenschließung enstehen. Die Höhe der Beitragskosten richtet sich nach der vereinbarten Zeitspanne für finanzielle Leistungen und nach der Höhe der monatlichen Betriebskosten. Wer sich für eine Betriebskostenversicherung interessiert, kann zwischen unzähligen Versicherungsangeboten wählen. Mit einem Vergleich und einer anschließenden persönlichen Beratung läßt sich jedoch schnell das beste Angebot herausfinden.
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