Das Angebot der verschiedenen Anbieter war schon immer ziemlich hoch. Noch dazu haben diese nun noch speziellere Angebote entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die meisten davon sind unter ihrem jeweiligen Namen schon bekannt. Jedoch erfüllen sie in ihren Sonderformen die Voraussetzungen zur Riester Rente.
Als Erstes gibt es den Banksparplan. Dieser wird, wenn die Rente beginnt, in eine Rentenversicherung umgewandelt. Über diese finden dann die Auszahlungen statt. Als nächstes gibt es noch die klassischen Privaten Rentenversicherungen und die fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Die nächste Variante ist der Fondssparplan. Der Fondssparplan wird bei Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt, über welche dann die Auszahlungen stattfinden. Man kann die Riester Rente auch in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds und eventuell auch als eine Direktversicherung anlegen.
Die Sparformen haben natürlich Vorteile und Nachteile. Die Kostenstruktur der Lebensversicherungen und der Rentenversicherungen sowie der Fonds- Policen, welche von den Versicherungen im Angebot stehen, ist immer sehr undeutlich. Der Kunde weiß nie, welcher Anteil seines bezahlten Geldes in den Aufbau seines Fonds fließen wird. Folglich weiß er auch nicht wirklich, wie viel Geld er nun wirklich investiert. Anders ist es bei dem staatlich geförderten Banksparplan oder dem Fondssparplan. In diesen beiden Varianten sind alle Kosten deutlich festgelegt und werden dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt gegeben. Dadurch bekommt man mehr Übersicht über sein Geld. Der Anleger kann hierbei ganz genau nachvollziehen, wie viel Fondsanteile er nach dem Abzug der Gebühren gutgeschrieben bekommt.
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