Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es sich um eine der fünf gesetzlichen Sozialversicherungen.
Die Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören entweder als gesetzlich Versicherte oder freiwillig Versicherte der Pflegeversicherung an. Zu den gesetzlich versicherten Personen zählen Arbeiter, Angestellte, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und einige Selbstständige. Zu den freiwillig pflegeversicherten Personen gehören privat versicherte Personen und Beamte. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die ambulante oder stationäre Pflege von Menschen, die selbstständig nicht in der Lage sind Alltägliches zu verrichten. Die Versicherung leistet sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Des Weiteren wird der Umfang der Leistung anhand der Einstufung in eine der drei Bedürftigkeitsgrade ermittelt, wobei zwischen Personen, die ein Pflegebedürfnis in geringem Maße aufweisen und Personen, bei denen es sich um Schwerstpflegebedürftige handelt, abzugrenzen ist. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber aufzubringen.
Grundlage der Bemessung ist das Bruttoeinkommen bzw. die Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz beträgt z. Z. 1.95%.
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, die Bundesknappschaft und andere Ersatzkassen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist wie die gesetzliche Rentenversicherung auf den Generationenvertrag gestützt, was auf Grund des demographischen Wandels in Zukunft einige Probleme mit sich bringen wird.
Empfehlenswert ist daher auf jeden Fall auch privat eine vor zu sorgen für den Fall der Fälle.
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