Seit dem 01.04.2007 ist sie für jeden Vermittler in der Finanzbranche Pflicht geworden - die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Was aber ist eigentlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genau?
Nun, die Definition des Wortes muss mit seinem zweiten Teil beginnen, der "Haftpflicht". Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden die man unverschuldet oder (teilweise) fahrlässig einem anderen Menschen oder seinem Besitz zufügt.
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt dann logischerweise Schäden die nicht der Person selber oder dessen materiellen Besitz zugefügt werden, sondern Schäden an seinem Vermögen.
Für Normalverbraucher ist die Vermögensschadenhaftpflicht meist in der normalen, privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. In den Versicherungsscheinen stehen hier meist drei Deckungssummen, für Personen-, Sach- und eben Vermögensschäden. Einen Vermögensschaden als Privatperson zu verursachen ist aber relativ schwer, da muss man schon einen Anwalt einparken, der dann nicht vor Gericht erscheinen kann oder einen Arzt der nun ungewollt einen Tag frei nehmen muss...
Finanzvermittler haben allerdings naturgemäß ein wesentlich höheres Risiko einem Menschen einen Vermögensschaden zuzufügen. Besonders wenn diese Vermittler Fonds oder andere Wertpapiere anbieten kann es schnell zu einem Beratungsfehler und einem folgenden Vermögensschaden kommen. Seit 1. April 2007 gilt daher die Regel dass jeder ungebundene Vermittler über eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen muss, bei gebundenen Vermittlern muss das Unternehmen für das der Vermittler tätig ist, diese Haftung übernehmen. Ist ein Vermittler in einer Branche gebunden, in einer anderen nicht, so muss er einen eigenen Vermögensschadenhaftpflichtvertrag besitzen.
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