Privatpersonen können für Schäden, die durch sie verursacht wurden, von einer dritten Seite belangt werden. Um gegen diese Ansprüche vorgehen zu können, bietet sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung an. Im Schadensfall zahlt das Haftpflichtversicherungsunternehmen die geforderte Summe. Ist der Anspruch von dritter Seite aber unbegründet, prüft die Haftpflichtversicherung die rechtliche Situation und wehrt die Forderung auch auf dem Rechtsweg ab. Sie wirkt dabei wie eine Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt mögliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Für jeden Schaden, der privat verursacht wird, haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ein beschmutzter Teppich oder eine eingeschossene Fensterscheibe kann vielleicht noch aus dem eigenen Einkommen oder dem Ersparten bezahlt werden. Doch größere Forderungen gehen schnell an die finanzielle Existenz. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung ein sinnvolles Muss für jeden Menschen.
Die Höhe der monatlichen Prämie richtet sich nach den Versicherungsleistungen, die für Personen- und Sachschäden im Rahmen mehrerer Millionen Euro gewehrt werden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Gezahlt werden bei einem berechtigten Anspruch unter anderem die Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Krankenhaus- und Arztaufwendungen.
Für Kraftfahrzeugführer, Bootsführer und Jäger ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherungverpflichtend vorgeschrieben. Auch Tiere können einen Schaden verursachen, der ersetzt werden muss. Deshalb sollten auch Hundehalter und Pferdebesitzer eine Tierhaftpflicht abschließen. Die Wirkungsweise - Prüfung der Ansprüche, gegebenenfalls rechtliche Abwehrung der Forderungen und Zahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen - ist bei diesen Versicherungen identisch mit der privaten Haftpflicht. Wurden bereits mehrere Schäden reguliert, kann die Versicherung höhere Beiträge verlangen oder den Vertrag kündigen.
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