Die Betriebsschließungsversicherung
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Die Betriebsschließungsversicherung

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Zum Schutze der Gesundheit der Endverbraucher müssen alle Unternehmen, die mit Ernährung zu tun haben, strenge Richtlinien einhalten. Dies betrifft besonders alle Betriebe, die Lebensmittel verkaufen oder zubereiten.

Doch selbst bei den sorgfältigsten Unternehmern können Schwierigkeiten auftreten. So können nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch Kunden oder Lieferanten eine Ausbreitung von krankheitserregenden Bakterien auslösen. 
Sobald Verdacht auf eine Seuchengefahr besteht, kann die Behörde den betreffenden Betrieb schließen lassen. Der Hauptleidtragende ist in solch einem Fall immer der Unternehmer selbst. Während die Einnahmen ausbleiben, müssen die Mietkosten bzw. Pachtkosten weiterhin bezahlt werden. Des weiteren haben die Arbeitnehmer weiterhin ein Recht auf Ihr Gehalt und auch die Maschinen müßen unterhalten werden. Die Kosten bei einer Wiedereröffnung sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Aus diesen Gründen ist eine Betriebsschließung für viele Unternehmen gleichbedeutend mit einer Insolvenz. Um dieser Katastrophe aus dem Weg zu gehen, ist eine Betriebsschließungsversicherung eine empfehlenswerte Versicherungsart.
Wer solch eine Versicherung abgeschlossen hat, bekommt alle (durch die Betriebsschließung hervorgerufenen Kosten) erstattet. Dazu gehören beispielsweise die Desinfektionskosten, die Miet- und Gehaltskosten sowie die Ermittlungskosten. Auch der entgangene Gewinn wird von der Versicherung abgedeckt. Die Kosten werden von der Versicherung im Normalfall für 30 Tage übernommen. Gegen einen Aufpreis kann der Versicherungsnehmer aber auch eine erweiterte Betriebsschließungsversicherung abschließen, womit die Kosten für 60 Tage übernommen werden.    
Die Versicherungsleistung wird allerdings häufig verweigert, wenn der Unternehmer die Schuld an der Seuche selber trägt. Zu einer  Verweigerung der Versicherungsleistung kommt es ebenfalls, wenn ein Unternehmer mehrmals, auf Grund der gleichen Ursache, zur Betriebsschließung gezwungen wird. Die Versicherung muß lediglich einmal für die Kosten aufkommen, die auf Grund der gleichen Ursache entstanden sind.
Die Höhe der Beitragszahlung hängt Gewöhnlicherweise von dem Wochenumsatz und der vereinbarten Höchstdeckungssumme ab. In einem umfassenden Vergleich mit anschließender persönlicher Beratung kann jeder Unternehmer ermitteln, welche Versicherung das beste Angebot bietet.


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