Denkmalschutzimmobilien und Steuern sparen mit Immobilien
Die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Geldanleger können Steuern sparen mit Immobilien, denn je nach der Struktur des Fonds können sich für den Anleger unterschiedliche steuerliche Vorteile ergeben. Gewinne die sich aus den Wertsteigerungen einer Immobilie ergeben sind in der Regel steuerfrei, und Gewinne aus Mieteinnahmen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert, wobei der Sparerfreibetrag zum Tragen kommt. Anleger die ihr Geld in anderen Ländern investieren und somit das Doppelbesteuerungsabkommen zum Tragen kommt erhalten ihre Gewinne in Deutschland oftmals ebenfalls steuerfrei. Immobilienfonds die die Gelder ihrer Anleger somit zum größten Teil im Ausland investieren erzielen Ausschüttungen die mit fast 100% steuerfrei sind. Offene Immobilienfonds investieren das Kapital hauptsächlich in gewerbliche Immobilien wie zum Beispiel Bürogebäude, aber immer öfter in Denkmalschutzimmobilien. Für den Anleger ergibt sich daraus der Vorteil dass Gebäude die heute unter Denkmalschutz stehen, aber im Innenbereich renoviert sind sehr gute Mieteinnahme erzielen können. Die Vorteile gegenüber geschlossenen Immobilienfonds bestehen darin dass ein Anleger bereits mit einem relativ geringen Kapital in Immobielien investieren kann, und die Anteile jederzeit wieder verkauft werden können. Mit dieser Form der Geldanlage können sehr gute Erträge erzielt werden, und gegenüber den geschlossenen Fonds ist das Risiko des Geldverlustes zu einem sehr großen Teil minimiert. Offene Fonds streuen das Geld ihrer Anleger, und legen dieses in mehrere Immobilien an, womit der Verlust wesentlich geringer ist wie bei einem geschlossenen Fonds.