Mit günstigen Krediten und Förderungen zu einem Passivhaus
Durch die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW), eine Staatseigene Kreditanstalt, wird jeder Gefördert ,der in den Neubau von Gebäuden investiert. Der Laufzeit-Vertrag für die Passivhaus Förderung, wird mit einem langfristigen und deutlich günstigem Zinssatz, sowie tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Die Passivhaus Förderung ist zusätzlich kombinierbar mit vielen anderen öffentlichen Mittel und KfW-Förderprogrammen. Allerdings nur solange, bis die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Höhe der Aufwendungen nicht übersteigt. Bei der Passivhaus Förderung liegt der Zinssatz bei 10 jähriger Laufzeit, davon zwei Jahre tilgungsfrei und 10 jähriger Zinsbindung, im Moment bei 2,70% nominal, und 2,73% effektiv bei einem Passivhaus. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren, davon fünf tilgungsfreie Anlaufjahre und auch 10 jährige Zinsbindung, liegt der Zinssatz für ein Passivhaus bei 3,40% nominal und effektiv 3,44%. Bis zu 30% der Gesamtkosten werden somit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen.Höchstbetrag je Woheinheit sind 50.000.- Euro. Zu beachten sind technische Bedingungen.Unter anderem, dass laut der EnEv, der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro Gebäudewohnfläche betragen darf. Auch der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh), kann höchsten 15 kWh pro Wohnfläche zu betragen. Dies muss von einem Sachverständigen nachgewiesen werden. Auch eine Heizanlage auf der Grundlage der erneuerbaren Energien ist bei einem Passivhaus nötig. Wie eine Biomasseanlage oder auch solarthermische Anlagen. Der Antrag auf eine Passivhaus Förderung muss vor Baubeginn gestellt werden.
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