Immobilienverkauf in Südfrankreich: Inanspruchnahme eines Maklers?
Da wir selbst der Gilde der Makler angehören, wird es nicht überraschen, wenn hier dafür plädiert wird, einen Berufskollegen (oder vielleicht unseren Partner in Südfrankreich / www.frankreich-immobilien.de ) mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu betrauen. Es gibt hierfür eine ganze Reihe von Gründen, von denen einige hier genannt werden sollen:
-Makler bieten Ihnen aus ihrer Kenntnis des Marktes heraus eine korrekte Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie. Abgesehen von unserem ebook „Immobilienverkauf an der Côte d’Azur“ (unter www.frankreich-immobilien.de kostenlos erhältlich) und gelegentlichen Veröffentlichungen in der regionalen oder nationalen französischen Presse zu diesem Thema werden Sie nirgends einen korrekten Einblick in Preise / Markttendenzen etc. finden, außer bei guten Maklern. Die Lektüre von Immobilienanzeigen in der Presse oder auch im Internet ist sicherlich nützlich, bietet Ihnen aber nur einen Einblick in die Preis“forderung“ Ihrer Verkäuferkollegen, nicht jedoch einen „gezahlten“Preis.
-Makler garantieren Ihnen gegebenenfalls eine korrekte Abwicklung des Verkaufes. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass der Beruf des Maklers („agent immobilier“) in Frankreich sehr strikt reglementiert ist. Die Zugangsbedingungen zu diesem Beruf sind gesetzlich vorgeschrieben und qualtativ sehr hoch und heben sich insoweit von denen in Deutschland positiv ab. Das Vorliegen der für eine Maklerzulassung notwendigen Voraussetzungen wird durch die behördliche Ausstellung einer „carte professionnelle“ bescheinigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Erlaubnis ist auch der Nachweis einer von einer Bank ausgestellten finanziellen Garantie.
-Die Zusammenarbeit mit Maklern ist also umso mehr anzuraten, wenn der Verkäufer mit den rechtlichen Gepflogenheiten nicht vertraut ist
-Makler wissen, wie eine Immobilie mit Aussicht auf Verkaufserfolg präsentiert werden sollte.
-Die Zusammenarbeit mit Maklern erspart viel Zeit bzw. macht – wegen möglicher temporärer Abwesenheit des Verkäufers – den Verkauf überhaupt erst möglich (der Fall, dass ein potentieller Käufer sich in seiner Zeitplanung nach der des Verkäufers richtet ist nach unserer Erfahrung recht selten).
Sicherlich, all dies ist nicht kostenlos zu haben: Der Makler erhält im Erfolgsfall eine Kommission, deren Höhe im Mandat, das er vom Verkäufer oder auch vom Käufererhält, schriftlich festgelegt ist. Der Makler kann vom Verkäufer mit dem Verkauf seiner Immobilie oder vom Käufer für die Suche nach einer passenden Immobilie mandatiert werden. Beide Mandate bedürfen der Schriftform und müssen bestimmten Formvorschriften genügen.
Noch etwas zur Kommission des Maklers: Die Höhe der Kommission ist nicht reglementiert, allerdings müssen die Tarife, die der Makler für seine Bemühungen nimmt, in seinem Büro offen und für jedermann sichtbar angeschlagen sein. Die Kommission ist im Regelfall im Kaufpreis, der dem Käufer angegeben wird, enthalten. In Südfrankreich beträgt sie im Regelfall 4% bis 6% zuzüglich französischer Mehrwertsteuer (derzeit 19,6%). Der Makler erhält seine Kommission nur dann, wenn er ein Mandat des Verkäufers oder Käufers vorweisen kann und der Abschluss unter seiner Mitwirkung zustande gekommen ist.
Zur Auswahl eines Maklers: Zu Ihrer Auswahl eines Maklers ist anzumerken, dass der Staat mit seinen Qualitätsvorgaben eine gewisse Mindestqualität garantiert. Wir empfehlen, zusätzlich darauf zu achten, dass der Makler Mitglied einer Standesorganisation, z.B. derFNAIM (Fédération Nationale de l’Immobilier), ist. Dadurch ist im Regelfall sicher gestellt, dass der Makler sich regelmäßig fortbildet, mit den neuesten rechtlichen... Informationen versorgt ist.
Noch eine Empfehlung: Nützlich ist sicherlich auch, wenn Sie sich mit Ihrem Partner in Ihrer Muttersprache unterhalten können und dieser Ihnen auch einen deutschsprachigen Kontakt zu den übrigen bei der Kaufabwicklung Beteiligten anbieten kann: Wie wichtig z.B. ein Notar ist, der Ihnen Vertrag und Rechtslage in deutscher Sprache vermitteln kann, werden Sie spätestens dann erkennen, wenn Sie diese Dienste nicht in Anspruch nehmen können.
Zum Abschluss des Themas „Makler“ noch eine Bemerkung zu der aus unserer Sicht sehr wichtigen Frage „soll ich gegebenenfalls einem Makler ein Exklusivmandat geben oder mehrere Makler mit der Vermarktung meines Wohnung / meines Hauses betrauen“?
Die nahe liegende Antwort, dass bei 3 beteiligten Maklern die Chance 3 x so hoch ist, wie bei nur einem Makler mit Exklusivmandat (Trivialmotto „viel bringt viel“) ist nach unserer Einschätzung falsch. Die Begründung:
Makler haben eine Rangfolge bei Ihren Bemühungen, ein Immobilienobjekt aus ihrem Portfolio zu bewerben. Wenn z.B. ein Makler in seinem Werbebudget eine ganzseitige Anzeige in einer der großen Immobilienzeitschriften an der Côte d’Azur hat (z.B. „Résidence“ oder „Properties“), die ihn immerhin mehrere Tausend Euro kostet, was glauben Sie wohl, welches seiner Objekte er bewerben wird?
Richtig: Sicherlich das, wofür er ein Exklusivmandat hat. Und dies aus mehreren Gründen:
a)Er kann sich sicher sein, dass keiner seiner Kollegen das Objekt während der Laufzeit der Anzeige (wenn diese innerhalb der im Mandat vereinbarten Laufzeit des Mandats liegt) verkauft, weil dies so in seinem Exklusivmandat festgestellt ist;
b)seine Kollegen sehen die Anzeige und werden mit der Agentur mit dem Exklusivmandat Kontakt aufnehmen, wenn sie selbst einen Kunden haben, für den dieses Objekt infrage kommt. Es kommt dann gegebenenfalls zu einem Gemeinschaftsgeschäft.
Sie können also grundsätzlich davon ausgehen, dass sich eine Agentur mehr für ein Exklusivmandat werblich einsetzt / mehr in Marketing für ein solches Mandat investiert, als für ein einfaches Mandat. Das ist naheliegend.
Und daher liegt es ganz sicherlich in Ihrem Interesse Ihrem Makler mit der exklusiven Wahrnehmung Ihrer Interessen zu betrauen.
Noch ein Tip: Sollten Sie sich entschließen, einer Agentur ein Exklusivmandat zu geben, sollten Sie sich nicht scheuen, mit der Agentur gemeinsam festzustellen (und gegebenenfalls schriftlich zu vereinbaren), welche werblichen Anstrengungen die Agentur als Gegenleistung für die Exklusivität seitens der Agentur erbracht werden.
Ein weiteres, nicht ganz unwichtiges Argument für ein Exklusivmandat, ist der Umstand, dass im Falle des Exklusivmandats nur eine Agentur Zutritt zu Ihrem Anwesen hat und nicht mehrere, Sie also in Zeiten Ihrer Abwesenheit eine gute Kontrolle über das haben was in und mit Ihrer Immobilie passiert.
ÜBER DEN AUTOR:
Dr.-Ing. Axel Hilgenberg ist geschäftsführender Gesellschafter der Hilgenberg Immobilien GmbH, IVD, Düsseldorf, www.frankreich-immobilien.de, die sich schwerpunktmäßig seit vielen Jahren mit der Vermittlung von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco beschäftigt. Näheres zum Unternehmen und seinem Programm unter der obigen Internetadresse. Über diese Adresse können auch die kostenlosen ebooks „Kauf von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco“ und „ Verkauf von Immobilien an der Côte d’Azur“ bezogen werden.
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