Immobilienverkauf in Südfrankreich: Veräusserungsgewinn / Besteuerung
Die Wertsteigerungen des Immobilienbesitzes in Frankreich allgemein, und an der Côte d’Azur im Besonderen, waren, wie weiter oben ausführlich dargestellt,in den vergangenen Jahren nennenswert, so dass fast regelmäßig im Verkaufsfall der zu erlösende Preis über dem Einstandspreis liegt. Das weckt Begehrlichkeiten beim Fiskus.
Der Wertzuwachs unterliegt in Frankreich dann nicht der Besteuerung wenn
-es sich bei der Immobilie um Ihren Hauptwohnsitz handelt,
-wenn Sie seit mehr als 15 Jahren Eigentümer sind.
In allen anderen Fällen wird nach folgender Maßgabe besteuert:
-Wenn Sie EU-Bürger sind zahlen Sie einen Satz von 16%, als Nicht-EU-Bürger 33 1/3 %
-Die Steuer reduziert sich je nach der Dauer des Besitzes: Kein Abschlag in den erste 5 Jahren, dafür vom 6. Jahr an sofort um 10% und
-Jedes weitere Jahr um weitere 10%, so dass nach 15 Jahren keine Steuer mehr auf den Veräußerungsgewinn zu zahlen ist.
Wertmindernde Renovierungsarbeiten, die mit Hilfe von Rechnungen dokumentiert werden können, reduzieren den zu versteuernden Betrag.
Für Steuerausländer verlangt der französische Staat, dass sie einen Fiskalvertreter („représentant fiscal“) stellen und zwar unabhängig davon, ob ein Veräußerungsgewinn anfällt oder nicht. Der Fiskalvertreter sichert etwaige Nachforderungen des französischen Fiskus während eines Zeitraumes von 4 Jahren nach Verkauf der Immobilie ab. Es gibt 2 Fälle, in denen keine Fiskalvertretungspflicht vorhanden ist:
-Wenn sich die Immobilie bereits länger als 15 Jahre im Eigentum befindet
-Wenn der Verkaufspreis unter 150.000 € liegt.
ÜBER DEN AUTOR:
Dr.-Ing. Axel Hilgenberg ist geschäftsführender Gesellschafter der Hilgenberg Immobilien GmbH, IVD, Düsseldorf, www.frankreich-immobilien.de,
die sich schwerpunktmäßig seit vielen Jahren mit der Vermittlung von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco beschäftigt. Näheres zum Unternehmen und seinem Programm unter der obigen Internetadresse. Über diese Adresse können auch die kostenlosen ebooks „Kauf von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco“ und „ Verkauf von Immobilien an der Côte d’Azur“ bezogen werden.
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