Allgemeine Informationen zur Wildkamera
Unter dem Begriff "Wildkamera" oder "Tierbeobachtungskamera" bezeichnet man im Allgemeinen solche Kameras, die zur ihrer Auslösung einen Bewegungssensor oder Temperatursensor benötigen. Des Weiteren wird bei diesen Geräten entweder ein konventionelles Blitzlicht oder ein sogenannter Infrarotblitz verwendet. Der Einsatzbereich solcher Fotofallen kann von der einfachen Tierbeobachtung bis hin zum Objektschutz reichen.
In der Regel bestehen die Meisten der diversen Wildkameras aus einem Kunststoffgehäuse, worin sich die eigentliche Kameratechnik verbirgt. Diese besteht zunächst aus einer lichtempfindlichen Kamera, einem Bewegungsmelder sowie aus der Steuerelektronik. Als Energiequelle nutzen die Kameras entweder Batterien oder Akkus. Als Speichermedium dient häufig eine Speicherkarte. Als Speicherkarte kommen handelsübliche SD-Speicherkarten (SD = Secure Digital) zum Einsatz, die in einem Speicherkartenslot gesteckt werden. Die Speichergröße kann, je nach Kamera, bis zu 32 GB betragen. Das abgespeicherte Bildmaterial kann so entweder direkt vor Ort oder am heimischen PC betrachtet und bearbeitet werden.
Die Aktivierung der Kamera gleicht jenem Prinzip, wie man sie von Lampen an Hauseingängen kennt, die durch einen Bewegungsmelder ausgelöst werden. Der in den Kameras integrierte Bewegungsmelder (PIR Sensor oder Passiv Infra Red Sensor) ist in der Lage, Wärme und Bewegung zu erkennen, was zur Auslösung der Kamera führt. Um von vornherein mögliche Fehlaufnahmen auf ein Minimum zu reduzieren, sollten die Wildkameras so positioniert sein, dass sie weder in Blickrichtung der Sonne, noch im Bereich einer anderen ständigen Wärmequelle aufgestellt werden. Auch die Positionierung in unmittelbarer Nähe einer Straße ist gleichfalls recht ungünstig. Je nach Kameratyp und Bewegungsstärke können auch sich bewegende Äste oder gar Laub zur einer ungewollten Auslösung der Kamera führen. Bei einigen Kameramarken lässt sich die Auslöseempfindlichkeit des Bewegungsmelders entsprechend konfigurieren. Das Gesichtsfeld bzw. der Bildausschnitt, der für die Auslösung einer Wildkamera maßgeblich ist, liegt in der Regel bei 40 bis 55°. Leistungsfähige Modelle kommen sogar auf einen Bildausschnitt von 150°.
Im Allgemeinen lassen die meisten Kameras heute dem Anwender die freie Wahl, ob er Fotos oder Videos machen möchte. Im Normalfall schießt die Kamera ein Foto pro Auslösung. Je nach Modell und Hersteller können im Fotomodus auch zwei bis drei Fotos hintereinander geschossen werden. So ist sichergestellt, dass auch sich schnell bewegende Objekte entsprechend fotografisch dokumentiert werden. Im Videomodus werden meist kleine Videosequenzen von etwa zehn Sekunden aufgenommen. Allerdings lässt sich die Aufnahmelänge vorher individuell einstellen. Zu beachten ist, dass sich die einstellbaren die Längen der Videos im Tagbetrieb von denen im Nachtbetrieb erheblich unterscheiden können. Zu dem ist der Videomodus wesentlich energieintensiver als der Fotomodus. Die Folge wäre eine schnellere Entladung der Batterien oder Akkus.
Für eventuelle Nachtaufnahmen verfügen alle modernen Wildkameras über einen integrierten Blitz. Hierdurch sind auch Aufnahmen in kompletter Dunkelheit möglich. Über einen Lichtsensor entscheidet die Kamera selbständig darüber, ob dieser eingesetzt werden muss oder nicht. Damit der Blitz vom Wild unentdeckt bleibt, kommt nur noch in den seltensten Fällen ein Weißlichtblitz zum Einsatz. Heute wird meist mit einem speziellen Infrarot (IR-Blitz) gearbeitet. Im Gegensatz zum weißen Blitz, ist der Infrarotblitz für das menschliche Auge nicht sichtbar. Die Auslösung ist nur durch ein leichtes Aufglimmen der roten Dioden zu erkennen. Bei Kameras, die mit sogenannten schwarzem IR-LEDs arbeiten, entfällt dies leichte Aufglimmen komplett. Letztere Methode empfiehlt sich besonders bei Beobachtungen von extrem scheuen Wild oder bei versteckten Videoüberwachungen. Da IR-Licht keine Wellenlängen für farbliche Aufnahmen besitzt, sind hier nur ausschließlich schwarz-weiß Aufnahmen möglich. Wer dennoch Farbaufnahmen wünscht, muss hier auf den konventionellen Weißlichtblitz zurückgreifen, den man von normalen Fotoapparaten kennt. Allerdings ist so natürlich kein verdeckter Einsatz mehr möglich.
Beim Betrieb einer Wildkamera sind auch einige rechtliche Bedingungen zu beachten. Dies gilt vor allem für alle Bereiche, die juristisch als öffentliche zugängliche Räume definiert werden. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung eines solchen Raums, regelt der Paragraf 6b des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Umsetzung dieses Gesetzes sind die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder verantwortlich. Im Allgemeinen gilt, dass der private Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Wäldern oder Waldstücken grundsätzlich als unzulässig (illegal) erachtet wird. Entsprechende Vergehen können mit einem Bußgeld bestraft werden.
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