Wer übernimmt die Kosten bei einer Rohrverstopfung? Mieter oder Vermieter?
Wenn in Köln ein Rohr verstopft ist und ein Profi für Rohrreinigung gerufen werden muss, ist vielen Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie möglicherweise selbst die Kosten für den Abflussreiniger bezahlten müssen. Ob diese vom Mieter oder vom Vermieter zu tragen sind, hängt direkt davon ab, wer die Rohrverstopfung verursacht hat. Außerdem sind in vielen Mieterverträgen Klauseln enthalten, nach denen die Mieter ohnehin bis zu einem festgelegten Maximalbetrag für Kleinreparaturen aufkommen müssen. Diese Klauseln sind nicht mit den Bestimmungen zu den so genannten Schönheitsreparaturen zu verwechseln.
Mieter muss immer handeln, wenn ein Rohr verstopft ist Unabhängig von der Frage, wer den Fachmann für Rohrreinigung am Ende bezahlt, ist der Mieter immer zu einem schnellen Handeln gezwungen. Das ergibt sich aus den Regelungen zur Schadenersatzpflicht im Paragrafen 823 BGB. Nichts zu unternehmen, wenn ein Rohr verstopft ist, würde den dort benannten Sachverhalt der Fahrlässigkeit erfüllen. Von einer Rohrverstopfung geht in jedem Fall das Risiko eines Wasserschadens aus, auch wenn davon nur ein Waschbecken in der eigenen Wohnung betroffen ist. Wann zahlt der Vermieter den Fachmann für Rohrreinigung? Ist ein Rohr verstopft, weil beispielsweise die Rückstauklappe in einem Abwassersystem nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, die der Abflussreiniger in Rechnung stellt. Dies gilt auch dann, wenn die Rohrverstopfung als Folge baulicher Mängel auftritt. Typische Faktoren dabei sind falsch gewählte Rohrquerschnitte sowie nicht ausreichende Gefälle. Wenn durch Baumaßnahmen des Hauseigentümers Fremdstoffe in das Abwassersystem gelangen und dafür sorgen, dass das Rohr verstopft, ist ebenfalls der Vermieter derjenige, der mit den Kosten zur Kasse gebeten wird. Wann muss der Mieter für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen? Wer in Köln beispielsweise nach dem Karneval seine Kostüme mit der Hand wäscht, der sollte darauf achten, dass sich vom Kostüm lösende Kleinteile nicht ins Abwasserrohr gelangen. Wird davon der Abfluss verstopft, trägt der Mieter die Kosten der Rohrreinigung. Dies gilt genauso, wenn von den Experten für Rohrreinigung in Köln nachgewiesen werden kann, dass der Mieter beispielsweise Slipeinlagen, Windeln oder Essensreste in die Toilette geworfen hat. Dann ist er der Verursacher des Schadens und muss auch die Kosten tragen. Das Gleiche gilt, wenn regelmäßig in der Küche Fett in das Abwasserrohr der Spüle gelangt. Für die Rohrsysteme von der Spüle bis zum Wandanschluss ist der Mieter ohnehin selbst verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um eine vom Vermieter zur Verfügung gestellte Einbauküche. Manchmal zahlt die Versicherung den professionellen Abflussreiniger Es gibt einige Sonderfälle, bei denen Versicherungen für die Kosten der Rohrreinigung zur Kasse gebeten werden können. Drückt der Wind beispielsweise ein angelehntes Fenster auf, schubst einen Blumentopf in die Spüle und der Abfluss verstopft durch die in den Einlauf gelangte Blumenerde, wäre das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Funktionieren bei Waschmaschinen und Geschirrspülern die Flusen- und Krümelsiebe aufgrund von Konstruktionsfehlern nicht ordnungsgemäß, kann der Hersteller (zumindest während der Garantiezeit) über die Produkthaftung mit den Kosten der professionellen Abflussreiniger belastet werden. Allerdings lassen sich solche Forderungen in der Praxis meistens nur mit großem Aufwand durchsetzen, da die Beweisführung schwierig ist.
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