Immer mehr Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit professionelle Leistungen vorweisen können.
Alle unternehmenswichtigen Arbeitsabläufe und –prozesse setzen heute eine funktionierende und sichere IT-Landschaft voraus. Wettbewerbsdruck und gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise Aufbewahrungsfristen oder das Bundesdatenschutzgesetz, aber auch Kreditvorgaben (Basel II) fordern, dass Daten sicher und hochverfügbar im Unternehmen vorhanden sind.
Hinzu kommen neue und flexible Arbeitsmodelle (Home Office, bring your own PC) und eine stark wachsende Mobilität der Daten (iPad, Blackberry, Androids, VPN-Verbindungen).
Ein professioneller Datenschutz verschafft Ihnen klare Wettbewerbsvorteile und ein positives Image am Markt. Immer mehr Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit professionelle Leistungen vorweisen können. Gerade der Datenschutz ist ein zunehmendes Kriterium für den Ausschlag der Auftragsvergabe oder der Kundenbindung. Hier können Sie durch ein Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept überzeugen und Qualität zeigen.
Kostenersparnis durch externen Datenschutz
Versteckte Kosten werden oftmals übersehen.
Die Kosten eines internen Datenschutzbeauftragten liegen nicht nur in der Vergütung der Arbeitszeit. Erheblich sind die Kosten für Aus- und Fortbildung, für die notwendigen Arbeitsmittel, für eine – entsprechend fachkundige – Urlaubs- und Krankheitsvertretung, sowie der besondere Kündigungsschutz als „arbeitslebenslange“ Bindung.
Die Vorteile einer externen Lösung liegen auf der Hand:
Betriebswirtschaftlich rechnet sich ein interner Datenschutzbeauftragter nur selten. Bei einem monatlichen Zeitaufwand von nur 8 Stunden, einem Stundenlohn von 25,00 EUR und einem jährlichen Schulungsaufwand von nur 1.000,00 EUR belaufen sich die Kosten bereits bei kleinen Unternehmen auf mehr als 300,00 EUR monatlich. Eine externe Lösung kann hier bereits eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten.
Internen Datenschutzbeauftragten fehlt darüber hinaus aufgrund einer einseitigen Ausbildung in vielen Bereichen die notwendige Expertise, beispielsweise im rechtlichen Bereich, im Umgang mit dem Betriebsrat, in der Personalführung oder schlicht die branchenübergreifende Erfahrung, um alternative Lösungen zu finden.
Haftungsrisiken vermeiden
Verantwortlich für die Datensicherheit sind Sie als Geschäftsführer. Als Geschäftsführer haften Sie für unsichere IT-Strukturen und fehlenden Datenschutz im Zweifel persönlich.
Typische Risiken, die gerade auch Ihre persönliche Haftung nach sich ziehen können, sind hier erfahrungsgemäß:
Eine fehlende Kontrolle der Mitarbeiter.
Fehlende technische Vorkehrungen.
Unzureichende Sicherungen.
Die Unkenntnis über Gefahren.
Die fehlende Beachtung von Hinweisen der IT und der Administratoren.
Die fehlerhafte Risikobewertung.
Die „Neugier“ der eigenen Mitarbeiter, z.B. beim Öffnen von Dateien oder Mitbringen von Datenträgern.
Die unberechtigten Zugriffe Dritter.
Die Kosten eines Datenverlusts, einer vorübergehenden fehlenden Verfügbarkeit oder Ihrer persönlichen Haftungsinanspruchnahme sind um ein vielfaches höher als die Kosten für die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz.
Die häufigsten Irrtümer in Unternehmen sind dabei:
Datenschutz betrifft nur elektronische Daten.
Datenschutz betrifft nur illegale Angriffe Dritter (Hacker, u.a.).
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