Vorteile der Zahnzusatzversicherung — ein paar Zahlenspiele
Wissen Sie, was ein befundorientierter Festzuschuss ist? Es ist das, was Sie ohne Zahnzusatzversicherung von der Gesetzlichen Krankenkasse als Zuschuss zu einer Zahnbehandlung bekommen würden. Dieser befundorientierte Festzuschuss existiert seit 2005. Gibt man ihn in Prozent an, so beträgt er 50% eines vorab für die Regelversorgung definierten Betrags und steigt auf 60% oder 65% des Betrags an, wenn das jeweilige Bonusheft ordentlich geführt wurde (regelmäßige Vorsorge). Regelversorgung bedeutet, dass für verschiedenste notwendig werdende zahnärztliche Behandlungen Pauschalbeträge festgelegt werden, die die jeweilige Behandlung kosten darf. Von diesen Pauschalbeträgen werden dann die jeweiligen Prozentssätze berechnet und als Zuschuss der Krankenkasse bezahlt. Die Zuschüsse haben also mit den tatsächlich gezahlten Kosten für eine zahnärztliche Behandlung im Grunde nichts mehr zu tun.
Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung liegen darin, dass sie den zu zahlenden Eigenanteil bei einer Zahnbehandlung für den Patienten senken. Dieser Eigenanteil kann bei manch einer Behandlung ohne Zahnzusatzversicherung für den Patienten ganz schön teuer werden. Dies gilt insbesondere, wenn ein Patient bei einem zehnmedizinischen Problem über das als Regelversorgung definierte Maß der Behandlung hinausgehen möchte, wenn er also beispielsweise als Zahnersatz ein Zahnimplantat anstrebt, das von der Krankenkasse als Regelversorgung nicht vorgesehen ist. Ohne Zahnzusatzversicherung würde die Gesetzliche Krankenkasse nur den prozentualen Anteil an der Regelversorgung übernehmen. Geben wir ein Beispiel: Sie benötigen Zahnersatz; eine Lösung im Rahmen der Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse kostet 400€; die Krankenkasse würde davon 65% bezahlen: also 260€. Sie selbst bevorzugen allerdings ein Zahnimplantat als Lösung und müssen mit insgesamt 2.000€ Kosten rechnen. Die Krankenkasse übernimmt weiterhin nur jene 260 bereits errechneten Euro. Ihnen blieben also ohne die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung als Kosten 1.740€. Nehmen wir nun an, die Zahnzusatzversicherung hätte die Kondition, dass sie 80% des tatsächlichen Rechnungsbetrags für eine zahnärztliche Behandlung übernehmen würde. In diesem Fall würde die Zahnzusatzversicherung ihre Vorteile voll ausspielen.
Sie bekämen bei einer Rechnung fürs Implantat von 2.000€ insgesamt 1.600€ von der Zahnzusatzversicherung. Der Anteil der Gesetzlichen Krankenkasse bliebe mit 260€ gleich. Ihr Eigenanteil würde folglich nur noch 140€ betragen. Falls Sie die Implantatbehandlung irgendwo noch preiswerter bekommen, würde Ihr Anteil weiter sinken: bei einem Gesamtpreis für die Behandlung von beispielsweise 1.600€ und denselben Konditionen für die Zahnzusatzversicherung würde Ihr Eigenanteil bereits auf 60€ sinken.
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