Das Bauspardarlehen stellt eine Form der Finanzierung im Rahmen eines Bauvorhabens oder des Erwerbs einer Immobilie dar. Kreditinstitute oder Bausparkassen gewähren Bauspardarlehen unter bestimmten Bedingungen. Vorraussetzung ist der Abschluß eines Bausparvertrages und die Einhaltung der siebenjährigen Sperrfrist.
Während der Sparphase ist der Bausparer verpflichtet, bestimmte monatliche Beiträge zu leisten, die dem Vertrag gutgeschrieben und jährlich verzinst werden. Da Zinserträge der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegen, ist es ratsam der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag oder nach Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorzulegen. Hierdurch kann auf die Einbehaltung der Steuern verzichtet werden. Wiederangelegte Zinsen und vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber des Bausparers dem Bausparvertrag gutschreiben kann, erhöhen die Bausparsumme. Im Einzelnen ist zu prüfen, ob der Bausparer Anspruch auf staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage geltend machen kann. Auf diese Weise kann die für die Zuteilung nötige Bewertungszahl schneller erreicht werden. Einige Bausparkassen bieten zudem einen Zinsbonus oder ähnliche attraktive Angebote.
Die Zuteilung des ersparten und verzinsten Bausparguthabens zuzüglich der staatlichen Prämien erfolgt mit Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist und Erreichen der Bewertungszahl. Zu diesem Zeitpunkt kann der Bausparer auch Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen geltend machen. Die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ist bei Vertragsabschluß nicht verpflichtend. Der Bausparer hat auch die Möglichkeit auf das Bauspardarlehen zu verzichten. Dies ist allerdings nicht ratsam, das das Bauspardarlehen gegenüber anderen Baufinanzierungen tatsächlich eine günstige Form der Finanzierung darstellt. Zu beachten ist, dass es sich bei dem Bauspardarlehen um ein zweckgebundenes Darlehen handelt, d.h. die Verwendung ist auf wohnwirtschaftliche Zwecke begrenzt. Während der Tilgungsphase ist das Bauspardarlehen zuzüglich Zinsen in monatlichen Raten abzubezahlen.
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