Wer nicht zufällig Jura studiert hat (davon gibt’s ja genug), sollte den Mietvertrag, ehe er ihn mit seiner Unterschrift versieht, zumindest mal mit einer Person seines Vertrauens durchgegangen sein, und sei’s im Beichtstuhl. Im Mietvertrag müssen folgende Punkte geklärt sein: Mietgegenstand, Gebrauchszweck und Entgeltlichkeit, ergo alle relevanten Fakten, was die Wohnungsmiete angeht.. Dazu gehören die Anzahl der zukünftigen Bewohner, Haustiere, die Höhe der Miete, eine exakte Aufstellung der Nebenkosten, der Kaution etc. Meist bei Unterzeichnung des Mietvertrags auch gleich die Übergabe erledigt: Hier sollte man unbedingt darauf achten, dass alle – wirklich alle – Mängel ins Protokoll aufgenommen werden. Andernfalls muss man später für die Beseitigung der Schäden geradestehen. Ein weiterer wichtiger Punkt, an den man bei Einzug normalerweise kaum denkt, ist der Auszug – welche Renovierungsarbeiten werden von mir verlangt? Sind sie im Rahmen des zu Erwartenden, oder sprengen sie diesen? Und, überhaupt: Welche Renovierungen und in welcher Frequenz werden gefordert? Sollten Renovierungsarbeiten gar nicht erwähnt sein, empfiehlt es sich, in stiller Vorfreude zu schweigen: In diesem Fall ist der Vermieter allein verantwortlich für die Instandhaltung der Räumlichkeiten. In den Nebenkosten können Grundsteuer, Entwässerung, Heizung, Wasser, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Schornstein-, Straßen- und Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister und Gemeinschaftsantenne enthalten sein. In Deutschland werden die Kosten für Elektrizität in der Regel über eine monatliche Abschlagszahlung beglichen, die am Ende des Jahres angepasst wird. Jeder Partner sollte seine eigene Kopie des Vertrags erhalten. Im Mietvertrag können auch Details zu eventuell erfolgenden Mietminderungen oder -erhöhungen enthalten sein.
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