Gebäude Energieausweis erstellen - Pflicht ab 01. Juli 2008
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Für Gebäude Energieausweise zu erstellen ist Pflicht ab dem 01. Juli 2008

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In der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 wird vorgeschrieben, dass jedes Gebäude ab dem 01. Juli 2008 einen sog. Energieausweis vorweisen muss. Mietern, Käufern, Banken oder Sonstigen Instituten mit berechtigtem Interesse muss auf Verlangen so ein Energieausweis vorgelegt werden können. Vorläufer des Energieausweises war der Energiepass, der bis 2004 an fast 4.000 Objekten getestet wurde.
Neu-, An- oder Umbauten erhalten den Energieausweis automatisch von den jeweils Berechtigten, dies ist in der EnEV nicht spezifiziert und wird von den Bundesländern selbst geregelt. Für die Ausstellung des Energieausweises für bereits bestehende Gebäude (nachträgliche Ausstellung des Energieausweises) sind im Groben die mit dem Bauhandwerk befassten Handwerker bzw. Hochschulabsolventen betraut.
Im Normalfall kann der Energieausweis für Wohngebäude entweder nach dem Energiebedarf oder nach dem Energieverbrauch ausgestellt werden (Ausnahme bei bestimmten Wohnbau-Bauanträgen vor 1977). Bei Nicht-Wohngebäuden (Gewerbeimmobilien) besteht ein Wahlrecht.
Bei Neubauten soll der Energieausweis aufgrund des Energiebedarfs, bei Altobjekten auf der Grundlage vom Energieverbauch oder auch -bedarf ausgestellt werden.
Der Berechnung des zu ermittelnden Energieverbauchskennwertes werden drei aufeinander folgende Heizkostenabrechnungen zugrunde gelegt, daraus wird ein Durchschnittswert gebildet. Dieser soll von witterungsbedingtem Mehrverbrauch oder eventuellen längeren Leerständen bereinigt werden, so dass er vergleichbar für Referenzobjekte wird.
Da sich die Vielzahl der Gebäude, die einen Energieausweis benötigen, durch die vorhandenen Fachkräfte nicht zeitgerecht abdecken lässt, räumt der Gesetzgeber eine sog. Übergangsfrist nach der Dringlichkeit der Gebäude ein. So gilt die Frist zum 01. Juli 2008 beispielsweise nur für Wohngebäude mit einem Baujahr vor 1965. Jüngere Wohngebäude müssen ab dem 01. Januar 2009 im Falle eines Verkaufs oder der Vermietung einen Energieausweis vorlegen können und Nicht-Wohngebäude sogar erst ab 01. Juli 2009.


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