Schon die Begriffherleitung zeigt, worum es bei Mobbing am Arbeitsplatz eigentlich geht. Der Ursprung liegt im englischen „to mob“, was so viel heißt, wie über jemanden herfallen bzw. „mob“ = Meute. Diese Mobbing Definition trifft es bildlich am besten.
Vielfach ist es auch so, dass die Kolleginnen und Kollegen sich zu einer Meute zusammenschließen und sich wie ein Rudel hungriger Wölfe gemeinsam auf ihr Opfer stürzen. Bevorzugte Opfer sind dabei neu eingestellte Mitarbeiter, sozial Schwächere und Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Interessant sind dabei die Beweggründe, die die einzelnen Mitarbeiter angeben, wenn man sie wegen aktiven Mobbings zur Rede stellt. Da kommen Antworten wie „der sieht doch so hilflos und dümmlich aus“ bis hin zu „na ja, wenn der geht, ist mein Arbeitsplatz sicherer“.
Die stark eingeschränkten Kündigungsrechte für Arbeitgeber führen auch leider immer wieder dazu, dass die Arbeitgeber selbst aktiv Mobbing betreiben oder andere Mitarbeiter dazu motivieren, eine bestimmte Person in die Flucht zu schlagen. Besonders krasse Fälle gehen wohl sogar so weit, dass eine „Zielprämie für den Abschuss“ eines bestimmten Mitarbeiters in Aussicht gestellt wurde.
Extrem schwierig ist die Rechtssituation von Mobbingopfern. Bisher gibt es keine entsprechenden rechtlichen Regelungen. Diese Situation klärt sich nur schleppend über die so genannte höchstrichterliche Rechtssprechung, das heißt, Urteile der Oberlandesgerichte bzw. des Bundesgerichtshofes. Die reichen inzwischen sogar so weit, dass der Arbeitgeber sich schadenersatzpflichtig macht, wenn er nicht dafür sorgt, dass in seinem Betrieb Mobbing unterbunden und entsprechend geahndet wird. Letzteres ist durch Abmahnungen möglich, die – wenn sie innerhalb bestimmter Zeiträume aus den gleichen Gründen erneut ausgesprochen werden – unter Umständen auch zur fristlosen Kündigung führen können.
Der Ursprung liegt im englische „to mob“, was so viel heißt, wie über jemanden herfallen bzw. „mob“ = Meute. Diese Mobbing Definition trifft es bildlich am besten.
Vielfach ist es auch so, dass die Kolleginnen und Kollegen sich zu einer Meute zusammenschließen und sich wie ein Rudel hungriger Wölfe gemeinsam auf ihr Opfer stürzen. Bevorzugte Opfer sind dabei neu eingestellte Mitarbeiter, sozial Schwächere und Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Interessant sind dabei die Beweggründe, die die einzelnen Mitarbeiter angeben, wenn man sie wegen aktiven Mobbings zur Rede stellt. Da kommen Antworten wie „der sieht doch so hilflos und dümmlich aus“ bis hin zu „na ja, wenn der geht, ist mein Arbeitsplatz sicherer“.
Die stark eingeschränkten Kündigungsrechte für Arbeitgeber führen auch leider immer wieder dazu, dass die Arbeitgeber selbst aktiv Mobbing betreiben oder andere Mitarbeiter dazu motivieren, eine bestimmte Person in die Flucht zu schlagen. Besonders krasse Fälle gehen wohl sogar so weit, dass eine „Zielprämie für den Abschuss“ eines bestimmten Mitarbeiters in Aussicht gestellt wurde.
Extrem schwierig ist die Rechtssituation von Mobbingopfern. Bisher gibt es keine entsprechenden rechtlichen Regelungen. Diese Situation klärt sich nur schleppend über die so genannte höchstrichterliche Rechtssprechung, das heißt, Urteile der Oberlandesgerichte bzw. des Bundesgerichtshofes. Die reichen inzwischen sogar so weit, dass der Arbeitgeber sich schadenersatzpflichtig macht, wenn er nicht dafür sorgt, dass in seinem Betrieb Mobbing unterbunden und entsprechend geahndet wird. Letzteres ist durch Abmahnungen möglich, die – wenn sie innerhalb bestimmter Zeiträume aus den gleichen Gründen erneut ausgesprochen werden – unter Umständen auch zur fristlosen Kündigung führen können.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Was tun bei Mobbing`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.