Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt wie auch die Unfallversicherung zu den Invaliditätsversicherungen. Was gilt es dabei zu beachten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt wie auch die Unfallversicherung zu den Invaliditätsversicherungen. Neben dem ganz normalen Versicherungsabschluss gibt es auch die Möglichkeit der Zusatzversicherung mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung.
Für alle Menschen die arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt und der ihrer Familie verdienen ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung Antrag sehr sinnvoll. Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann hier mit abgesichert werden. Dem Versicherten wird im Falle einer Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente ausgezahlt. Dies gilt in der Regel wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Grundlegend zu unterscheiden ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
In den Versicherungsbedingungen der Versicherungsunternehmen sind zusätzlich die Definitionen der Berufsunfähigkeit zu entnehmen, welche meist einen unterschiedlichen Wortlaut aufweisen, um zu gewährleisten, dass eine ausreichende Abdeckung vorhanden ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung legt dabei Prognosezeiträume fest über welch einen Zeitraum eine Krankheit, ein Kräfteverfall oder die Folge einer Körperverletzung anzudauern hat, bis von einer Berufsunfähigkeit auszugehen ist. Des Weiteren gibt es noch Regelungen die z.B. eine Berufsunfähigkeit von 50% berücksichtigen, sowie auch die vorhandene Ausbildung und bisherige Lebensstellung.
Beeinflusst wird die Versicherungsprämie von Faktoren, wie dem Eintrittsalter, der Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, der Karenzzeit, dem Gesundheitszustand und eventuell auch von höheren Beiträgen für Raucher.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ausgezahlt, entsprechend dem gesetzlichen Rahmen. Eine Auszahlung bis zum 67. Lebensjahr ist aber bereits teilweise möglich.
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