Immer mehr Menschen mit Rentenansprüchen und abnehmende Anzahl der Beitragszahler führen zu einer ständigen Verringerung der staatlichen Rentenansprüche. Für den einzelnen Rentner wird immer weniger Geld zur Verfügung stehen.
Die staatliche Rente wird zukünftig nicht mehr ausreichen um den Lebensstandart im Alter zu sichern. Im Jahr 2030 soll sie nur noch etwa 65 % vom letzten Durchschnittsverdienst betragen. Neben den betrieblichen Rentenmodellen gewinnt die private Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Nur wer heute auf Konsum verzichtet und für das Alter an spart, kann sich vor der drohenden Altersarmut schützen.
Von der Bundesregierung wurde ein Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Bestimmte kapitalbildende Altersvorsorgemöglichkeiten werden staatlich gefördert. Die Riester Rente ist eine Möglichkeit mit staatlichen Zulagen und privater Einzahlung für das Alter vorzusorgen. Vorraussetzung für die staatlichen Zuschläge ist ein zertifizierter Vertrag, der an bestimmte Zertifizierungvoraussetzungen gebunden ist.
Als eine zusätzliche Altersvorsorge ist die Riester Rente besonders für Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige geeignet. Familien mit Kinder werden mit Riester zusätzlich gefördert. Sie ermöglicht auch jüngeren Leuten, die für die staatliche Rente bis 67 Jahre arbeiten müssen, einen Renteneintritt schon mit 60 Jahren. Die Riester Rente kann frühestens ab 60 als monatliche Rente gezahlt werden. Die Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich. Damit ist sie auch bei Arbeitslosigkeit (Harz IV) oder Insolvenz sicher. Bei Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn kann der Ehepartner, wenn er einen eigenen Riester Vertrag hat die Zulagen übernehmen.
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