Damit der Urlaub nur angenehme Erinnerungen hinterlässt...
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Damit der Urlaub nur angenehme Erinnerungen hinterlässt...

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Vor jedem Urlaub stellt sich nicht nur die Frage, was in den Koffer eingepackt werden soll, sondern auch gegen was man sich speziell versichern soll. Wichtig bei einem Versicherungsabschluss ist immer, dass man bedarfsgerecht abgesichert und somit versichert ist.                             

Versicherungen speziell für den Urlaub gibt es viele, eine der wichtigsten Versicherungen ist die Reisekrankenversicherung. Ein Arztbesuch im Ausland kann schneller passieren, als mancher Urlauber glaubt. Schnell tritt man in eine Glasscherbe am Strand, ein Arztbesuch im Ausland wird dann ein teurer Spaß, sofern man keine Reisekrankenversicherung zuvor abgeschlossen hat.

Der Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung in den meisten Ländern keinen Auslandsschutz anbietet, so muss der Urlauber die Behandlungskosten selber zahlen. Aber nicht nur die Behandlungskosten werden von einer Reisekrankenversicherung erstattet, sondern auch die Kosten für einen eventuellen Transport zurück nach Deutschland.                       

Die Reisegepäckversicherung bietet dem Urlauber einen optimalen Schutz bei Abhandenkommen des Reisegepäcks. Zusätzlich besteht aber auch ein Versicherungsschutz bei Einbruch, Diebstahl, Raub, Zerstören oder Beschädigung des Reisegepäcks sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter etc.

Nicht erstattet werden Schäden, die durch Verschleiß, Abnutzung oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache entstehen. Die Reisegepäckversicherung bietet oft nur teilweise einen Versicherungsschutz, wenn sich Ihr Reisegepäck in Kraftfahrzeugen befindet.                    

Diese Versicherung wird größtenteils für Urlaubsreisen angeboten, es gibt aber auch einzelne Versicherungsanbieter, die Reisegepäck für Dienstreisen versichern.
 
Die Höchstversicherungssummen für das Reisegepäck können direkt bei Abschluss der Reisegepäckversicherung festgelegt werden. Die meisten Versicherungen haben hierbei eine Höchstsumme von 3.000 Euro. Die Schäden werden in den meisten fällen teilweise nur begrenzt erstattet, z.B. für Schmuck, Fotoapparate, Pelze, Videokamera, etc.





Julia Siebel
julia.siebel@transparent.de


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