Nachkommen haben bei der Riester-Rente nichts zu lachen. Denn mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge will Bundesarbeitsminister Walter Riester lediglich die Rente des jeweiligen Sparers aufbessern.
Bei der Riester Rente haben Nachkommen nichts zu lachen. Mit der Riester Rente wird lediglich die Rente des jeweiligen Sparers aufgebessert. Wurde kein Vertrag mit Hinterbliebenenabsicherung abgeschlossen, kommen Erben grundsätzlich nicht in den Genuss der Riester Mittel. Hiervon ausgeschlossen ist nur der Ehepartner. Wird eine Absicherung für Hinterbliebene in den Vertrag mit aufgenommen, so schmälert dies auch die Rendite der Altersvorsorge. Stirbt er, erhalten sein Ehegatte und die in seinem Haushalt lebenden Kinder, eine vertraglich vereinbarte Zeit lang eine Rente.
Bei einem normalen Riester-Vertrag ohne HinterbliebenenSchutz gilt: Nur der Ehepartner des Verstorbenen kann dessen angesammeltes Vermögen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen, ohne dass er die Steuervorteile oder Zulagen zurückzahlen muss. Im Alter erhält er dann eine entsprechend höhere monatliche Rente. Die Auszahlung der angesparten Summe auf einen Schlag ist nicht möglich.