Die Pensionszusage, eine Form der Altersvorsorge über die Firma
Das Niveau der gesetzlichen Renten ist seit der Rentenreform 2002 ohnehin schon niedrig. Wer vorher zu den Spitzenverdienern gehörte, für den ist die finanzielle Spanne zwischen Gehalt und Rente erheblich. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze können auch angehörige einer gehobenen Gehaltsklasse nichtmehr in ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen als andere. Dadurch entsteht für diese Arbeitnehmer eine nicht zu unterschätzende finanzielle Versorgungslücke im Alter. Der erreichte Lebensstandard kann im Ruhestandnicht aufrechterhalten werden.
Für genau diese Zielgruppe gibt es das Modell der Pensionszusage innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge. Diese wird vom Arbeitgeber erteilt und durch eine Rückdeckungsversicherung sowie eine Entgeltumwandlung seitens des Arbeitnehmers finanziert. Für diese Form der Altersvorsorge besteht keine Beitragsbemessungsgrenze. Die versicherte Person kann also so viel ihres Bruttolohnes einzahlen wie sie meint, dass sie darauf verzichten kann. Der Arbeitgeber spart bei der Pensionszusage insofern Steuern, als dass er die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung absetzen kann. Der Arbeitnehmer hingegen muss weniger Lohnsteuer bezahlen, da er weniger Gehalt ausgezahlt kriegt.
Mit beginnendem Ruhestand kann die versicherte Person zwischen einer temporär begrenzten oder lebenslangen monatlichen Rente, sowie einer einmaligen Kapitalzahlung wählen.
Sollte der Arbeitnehmer seine Stelle verlieren, so kann die Pensionszusage zwar nicht weitergeführt werden, doch er hat Anspruch auf das bereits erwirtschaftete Kapital. Das eingezahlte Geld geht für ihn nicht verloren.
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