Die betriebliche Altersvorsorge im Altersvermögensgesetz
Durch das Altersvermögensgesetz haben sich die Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verbessert, so dass dieses Standbein der privaten Altersvorsorge besser genutzt werden kann.
Mit dem Altersvermögengesetz wurde die gesetzliche Rente auf neue Beine gestellt. Private Vorsorge ist erforderlich, um den persönlichen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Denn von der gesetzlichen Rente läßt es sich in der Zukunft nicht mehr allein leben, da auf Grund des Generationenvertrags die steigende Anzahl älterer Menschen von immer weniger jungen Beitragszahlern nicht mehr finanziert werden können. Der Staat hat einen Vorstoß mit der Riester Rente und der Rürup Rente gemacht, die staatlich gefördert werden und damit als attraktive Private Rente eine Ergänzung bilden soll. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine andere Form der privaten Vorsorge, die bei einem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber initiiert wird. Hier kommen Arbeitsrecht, Steuerrecht und sozialrechtliche Aspekte gleichzeitig zum Tragen, was die Sache kompliziert macht. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Teil des 3-Säulen Konzepts mit gesetzlicher und privater Vorsorge gemeinsam. Die drei Säulen sollten gleichmäßig verteilt sein, dies ist z.Zt. aber nicht der Fall, denn 80 % der ausgzahlten Renten stammen aus der gesetzliche Renteversicherung und 5 % aus der betrieblichen Rente. Und der Rest stammt aus privater Vorsorge. Dieses Ungleichgewicht birgt offensichtlich Risiken. Mit dem Altersvermögengesetz hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, daß sich dieses Verhältnis ändert. Die Bedingungen in der Vergangenheit machten die betriebliche Altersvorsorge wenig attraktiv, die steuerlichen Rahmenbedingungen waren nicht interessant und eine Altersvorsorge über den Betrieb machte den Arbeitnehmer immobil. In den neuen Bundesländern war die betriebliche Altersvorsorge quasi unbekannt.
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