Berufsunfähigkeitsversicherung und die gesetzliche Absicherung
Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit, gesetzlich - privat
Seit dem 01.Januar 2001 existiert die bisherige gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr. Wer vor dem 02.Januar 1961 geboren wurde, hat jedoch Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Bei voller Erwerbsminderung erhält der Betroffene bis zu 38% seines letzten Bruttogehaltes. Dies setzt jedoch voraus, dass er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn der Versicherte drei bis sechs Stunden am Tag in der Lage ist zu arbeiten. Hierbei erhält er dann nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente.
Wer von dieser Regelung nicht betroffen ist, hat keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz und muss sich privat gegen Berufsunfähigkeit versichern. Private Versicherungsunternehmen sind in der vorteilhaften Position sich ihre Kunden selbst aussuchen zu können. Personen deren Berufsunfähigkeitsrisiko sehr hoch ist, können auch abgelehnt werden.
Es ist also sehr empfehlenswert eine solche Versicherung möglichst früh zu beantragen. Zum einen ist der Gesundheitszustand im frühen Alter noch sehr stabil und zu anderen verlangen viele Versicherungen eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, ehe Rentenansprüche gültig werden. Nicht jedes Versicherungsunternehmen gleicht dem anderen. Bei der Wahl sollte der Antragsteller dringend darauf achten, dass auf abstrakte Verweisung und Ärzteanordnungsklausel verzichtet wird. Außerdem sollte von Prämienerhöhung im Falle eines Berufswechsels Abstand genommen werden. Um sicher zu gehen genau den Versicherungsschutz zu finden, der den individuellen Bedürfnissen und der Lebenssituation gerecht wird, ist es sinnvoll einen Unabhängigen Fachmann zu Rate zu ziehen.
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