Sicherlich wissen Sie es schon längst, dass gesetzlich versicherte Personen einen immer größeren Anteil bei Zahnersatz und Zahnvorsorge-Behandlungen selbst aufbringen müssen. Die Kosten, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, decken nur einen Teil der Gesamtkosten einer Behandlung.
So zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss, der befundbezogen ist. Das heißt also, dass egal wie hoch der Betrag für die gesamte Behandlung liegt, man nur einen festen Geldbetrag erstattet bekommt. Dieser wird einer Tabelle mit 8 Befundklassen entnommen. Dabei liegt der Festzuschuss bei 50 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Man müsste also noch einmal den gleichen Betrag selbst aufbringen, um rechnerisch die Gesamtkosten zu decken. Jedoch liegen die Kosten oftmals deutlich über den angesetzten Kosten einer Regelversorgung, da es sich oftmals ergibt, über die Regelversorgung hinaus Behandlungen durchführen zu lassen. Dann kann man noch einiges aus der eigenen Tasche selbst bezahlen.
Allerdings gibt es von der GKV noch einen Vorsorgebonus. Damit ist gemeint, dass man auf den Festzuschuss noch einmal 20 bzw. 30 Prozent hinzubekommt. 20 Prozent Zuschuss erhält man, wenn Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Kalenderjahren durchgeführt wurden. Für 30 Prozent Zuschuss müssen es 10 Kalenderjahre sein. Erwachsene müssen dabei einmal pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche (zw. dem 6. und 18 Lebensjahr) zweimal pro Jahr an der Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt teilgenommen haben.
Bei den Zahnzusatzversicherungen geht es nun darum, den Eigenanteil zu minimieren. Dabei hat man üblicherweise die Wahl für einen Tarif, der den Festzuschuss verdoppelt. Dann erhält man also bis zu 100 Prozent der Zahnarztrechnung, aber wie gesagt nur bei einer Regelversorgung. Man gleicht also die Differenz zwischen dem Festzuschuss und den Regelversorgungskosten aus. Was darüber hinausgeht, muss man selbst bezahlen.
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